Keine Handhabe beim „Dschungel-Haus“
Der Hüpeder Ratsherr Hans-Friedrich Wulkopf versucht seit Jahren, beim völlig zugewucherten und unbewohnten Wohnhaus in der Straße „Im Felde“ weiter zu kommen. Nach der Stadtverwaltung erteilte jetzt auch die Region einer Anfrage des Ratsherrn eine Absage. . In der Erklärung der Region steht zwar, dass der aktuelle Zustand gegen öffentliches Baurecht verstoße, da aber das Haus nicht bewohnt und keine Gefahrensituation erkennbar sei, könne auch die Region nichts an der aktuellen Situation ändern.
"Verunstaltungen durch übermäßigen Bewuchs sind dagegen sehr viel schwerer zu fassen. Im Vordergrund steht hier zunächst das Nachbarrecht, das detaillierte Regelungen zu Büschen und Bäumen auf dem Nachbargrundstück enthält (Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz: § 50 Grenzabstand von Bäumen und Sträuchern, § 53 Anspruch auf Beseitigen und Zurückschneiden, § 59 Beseitigungsanspruch). Insofern hätten die Nachbarn hier privatrechtliche Ansprüche, die zunächst durchzusetzen wären", schreibt Eva Wilk vom Büro des Dezernenten für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover.
"Doch egal ob privat- oder öffentlich-rechtlich: die Ansprüche nützen nichts, wenn es keinen Ansprechpartner gibt", heißt es in der Erklärung. Die besten Möglichkeiten, den Verbleib der Eigentümerin zu ermitteln, hätte die Stadt, die das Melderegister führt und Grundsteuer erhebt. "Ich gehe jedoch davon aus, dass sich die Stadt Pattensen darum schon intensiv gekümmert hat. Leider kann ich Ihnen deshalb keine Hoffnung machen, dass die Herrichtung des Vorgartens in einer dem Baugebiet angemessenen Weise mit baurechtlichen Mitteln durchgesetzt werden kann", schreibt Wilk.