Pattensen

CDU wählt Bürgermeisterkandidaten neu

PATTENSEN. Die von SPD und Grünen durchgesetzte Änderung der Kommunalverfassung, die am 8. November 2013 in Kraft getreten ist, sorgt für Ärger. Durch die Anhebung der Altersgrenze für Bürgermeister- und Landratskandidaten vom 65. auf das 67. Lebensjahr – mitten in der bereits seit dem 1. Juli 2013 laufenden gesetzlichen Frist zur Kandidatenaufstellung – werden die Parteien, die ihre Kandidaten bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung nominiert haben, gezwungen, diese Aufstellung zu wiederholen. Von dieser Wiederholung ist auch die CDU in Pattensen betroffen.. "Rot-Grün hat uns ohne Not dieses kommunalwahlrechtliche Chaos eingebrockt. Wir haben unseren Kandidaten Axel Müller schon vor dem 8. November 2013 ordnungsgemäß und nach damals geltendem Recht nominiert. Jetzt sehen wir uns gezwungen, erneut eine Nominierungsveranstaltung durchzuführen, um auch nach neuem Kommunalwahlrecht einen rechtssicher aufgestellten Kandidaten für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 zu haben", erklärt Rainer Heinzel, Vorsitzender der CDU Pattensen.

Die Missachtung der laufenden Aufstellungsfristen durch SPD und Grüne im Landtag sei respektlos gegenüber der Kommunalpolitik, ärgert sich Rainer Heinzel. Am 26. November 2013 fand zur Klärung der Rechtslage eine außerordentliche Unterrichtung des Ausschusses für Inneres und Sport im Landtag statt, in der die CDU-Fraktion klarstellte, dass die bis zum 8. November 2013 nominierten Landrats- und Bürgermeisterkandidaten rechtskonform und damit verbindlich von den Parteien vor Ort aufgestellt wurden. Diese Auffassung bestätigten auch Fachjuristen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages. Sie können ebenfalls keine Begründung für eine Wiederholung aus dem Gesetz ableiten.

"Innenministerium und Landeswahlleiterin bleiben aber bei ihrer abweichenden Auffassung, dass wir nur dann Rechtssicherheit für unseren Bewerber haben, wenn wir neu aufstellen. Damit war die Verwirrung komplett. Den von Rot-Grün geschaffenen rechtlichen Widerspruch konnten Innenministerium und Landeswahlleitung in der Sitzung nicht auflösen", erläutert Rainer Heinzel.

Den örtlichen Wahlausschüssen obliege in dieser Situation letztlich die unabhängige Entscheidung über die Zulassung der Kandidatenvorschläge. "Durch die Änderung des Wahlgesetzes ist eine Unsicherheit entstanden, ob unser Wahlvorschlag vom zuständigen Wahlausschuss zugelassen wird. Dieses Risiko werden wir nicht eingehen", so Heinzel. Es bestehe bei Ablehnung der Bewerber die Gefahr, dass die CDU in Pattensen ohne Kandidaten dastehe.

"Da es unverantwortlich wäre, die Wahlausschüsse in die Situation zu bringen, in einer derart rechtsunsicheren Lage diese Entscheidung treffen zu müssen, werden wir die Wahl unseres Kandidaten schnellstmöglich erneut durchführen", kündigte Heinzel an. Für ihn steht fest: "Der Ärger über diesen groben Fehler der rot-grünen Landtagsmehrheit bleibt."

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