Laatzen

Stadt erinnert an Winterdienst auf Straßen und Wegen

LAATZEN. Laut Meteorologen ist in den kommenden Tagen mit leichtem Schneefall zu rechnen. Der städtische Betriebshof ist gewappnet. Er hat auch für diesen Winter einen Winterdienst organisiert, der bei Schnee und Eis für sichere Straßen sorgen soll. . Auf den Straßen, die im Sommer wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden, werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Fahrbahnen von Schnee geräumt. Die Fußgängerüberwege werden bei Glätte von den städtischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen abgestreut.

Dabei gilt folgender Grundsatz: Bei jedem Wintereinsatz werden die Straßen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer verkehrsmäßigen Bedeutung angefahren und geräumt. Das heißt, Hauptstraßen vor Anlieger- und Nebenstraßen. Für den Winterdienst auf Gehwegen und Radwegen sind im Stadtgebiet die Eigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Liegen an einem Weg beidseitig Grundstücke, so ist jeder Eigentümer und jede Eigentümerin bis zur Mitte des Weges räum- und streupflichtig.

Wird in einer Straße keine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt, sind die Anlieger und Anliegerinnen hier zusätzlich zu den Geh- und Radwegen für den Winterdienst bis zur Mitte der Fahrbahn verantwortlich. Sie haben die Streu- und Räumpflicht.

Ist über Nacht Schnee gefallen oder Eisglätte eingetreten, muss das Schneeräumen oder das Streuen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt werden; es ist bis 22 Uhr bei Bedarf zu wiederholen. Zu Räumen und/oder bestreuen sind a) Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege bis 1,50 Meter Breite ganz, b) breitere Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,50 Meter, c) Fahrbahnen ohne Gehwege sind am äußersten Rand beziehungsweise neben der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Die Einlaufschächte der Kanalisation in den Gossen und Hydrantendeckel sind schnee- und eisfrei zu halten.

Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen nur umweltverträgliche Mittel verwendet werden. Streusalz soll nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann und an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Die vollständigen Vorschriften können im Rathaus eingesehen oder im Internet abgerufen werden unter www.laatzen.de: Rathaus – Ortsrecht – Straßenreinigung; "Straßenreinigungsgebührensatzung" bzw. "Verordnung zur Straßenreinigung".

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