Spielabsage in Otze hat ein Geschmäckle….
LAATZEN. Staffelleiter Wilhelm Paulig: „Die Absage des Fußballspiels in Otze muss so hingenommen werden“. Aber: die Stadt Burgdorf als Eigentümerin des Otzer Sportplatzes hat mit der Spielabsage nichts zu tun.. Das ganze hat ein Geschmäckle: Das für den vergangenen Sonntag abgesagte Fußball-Kreisligaspiel zwischen Hertha Otze und dem BSV Gleidingen wird neu angesetzt. "Es gibt keine andere Möglichkeit", sagte heute dazu Staffelleiter Wilhelm Paulig aus Pattensen. Zudem müsse er erst einmal das Absageprotokoll vom SV Hertha Otze in den Händen halten, um sich überhaupt über diesen konkreten Fall äußern zu können. Aber: die Stadt Burgdorf hat auf Anfrage mitgeteilt, sie habe den Platz in Otze nicht gesperrt. Was nun?
"Der Platz waren stellenweise sehr feucht, und wir wissen, wenn gespielt wird, werden diese Rasenstellen in Mitleidenschaft gezogen", sagte heute dazu Gerhard Schmidt, Vorstandsmitglied bei Hertha Otze. Das hätten Trainer und Platzwart Freitagmittag festgestellt und sich deshalb für die Absage entschieden. Die Stadtverwaltung sei nicht benötigt worden, weil es Absageprotokolle, von der Stadt Burgdorf unterzeichnet, im Vereinshaus geben würde. "Das ist eine Regelung, die wir mit der Stadt getroffen haben", sagte Schmidt. Im übrigen praktizieren auch andere Vereine dieses – fragwürdige – Modell.
Auf den ersten Blick ein ganz normaler Fall. Die Spielordnung des Fußball-Verbandes sieht vor, dass der Platzeigentümer berechtigt ist, einen Sportplatz für Fußballspiele zu sperren. Das kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Zum Beispiel, weil der Rasenplatz unter einem Fußballspiel nach Regenfällen stark in Mitleidenschaft gezogen werden könnte oder dass die Gesundheit der Spieler gefährdet ist. Das gilt auch für einen knochentrockenen Sportplatz, der womöglich einer Kraterlandschaft gleicht oder vom Maulwürfen, Wühlmäusen oder anderen Tieren wie Wildschweinen derartig bearbeitet worden ist, dass ein reguläres Fußballspiel nicht stattfinden kann.
Laut § 28 der Spielordnung des Niedersächsischen Fußballverbandes haben Staffelleiter das Recht und die Möglichkeit, sich den betroffenen Sportplatz anzusehen, um möglichen Missbrauch einer Spielabsage entgegenzuwirken. "Aber das wird kein Staffelleiter machen", sagte Wilhelm Paulig vor dem Hintergrund, dass es ein höchst sportrichterliches Urteil gibt, das diese Begutachtung praktisch auslöscht.
"Das oberste Verbandssportgericht hat in einem Fall mit Beteiligung des TSV Havelse entschieden, dass eine Spielabsage durch den Sportplatzeigentümer unumstößlich ist", sagt Paulig. Es gehe letztlich auch um Schadenersatzansprüche. "Das könnte ein zerstörter Sportplatz sein, aber auch ein Körperschaden eines Spielers. Mit anderen Worten: würde der BSV Gleidingen Protest gegen die Spielabsage in Otze einlegen, würde er den Rechtsstreit verlieren.
Ohne Hertha Otze etwas zu unterstellen, sind sich alle Beteiligten einig, dass einer gewissen (leider legalen) Manipulation Tür und Tor geöffnet sind. Da fehlen Sonntag ein paar wichtige Spieler – und schon wird der Sportplatz für unbespielbar erklärt. "Und das überprüfen die Staffelleiter nicht, weil es aus genanntem Grund sinnlos wäre", sagt Wilhelm Paulig.
Der "Fall Otze" ist in Fußball-Kreisen nichts Neues, bereits vor 30 Jahren und länger gab es diese "Persilscheine" von den Städten und Gemeinden. "Werfe der den ersten Stein, der ohne Sünde ist", könnte hinzugefügt werden. Auf der anderen Seite wäre es vielleicht nicht vermessen, den Fußball-Verband aufzurufen, einmal über diese Praxis nachzudenken.