Pattensen

Stadt Pattensen sucht Schiedsperson

pattensen. Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren über streitige Rechtsangelegenheiten sind bei der Stadt Pattensen zwei Schiedsämter eingerichtet. Der Bezirk I umfasst die Stadtteile Pattensen-Mitte, Reden, Koldingen, Hüpede und Oerie. Der Bezirk II umfasst die Stadtteile Schulenburg, Jeinsen und Vardegötzen und ist zur Zeit vakant. Die Stadt Pattensen sucht daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine ehrenamtliche Schiedsperson. . Der Aufgabenbereich der Schiedsämter umfasst im Wesentlichen das Schlichtungsverfahren in so genannten "bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtlicher Art". Hierzu zählen insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beseitigung von Missständen, Beachtung der Hausordnung sowie alle Nachbarrechtsstreitigkeiten.

Hervorzuheben ist, dass diese Konflikte besonders kostengünstig rechtsverbindlich geschlichtet werden können und es keine Streitwertgrenze, anders als bei Gerichten, gibt. Lediglich Schlichtungsverhandlungen in Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind vor dem Schiedsamt ausgeschlossen. Zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist ein Schlichtungsverfahren in Strafsachen. Hierzu gehören: Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen.

Bleibt die Schlichtungsverhandlung ohne Erfolg, kann mit einer entsprechenden Bescheinigung des Schiedsamtes die Angelegenheit vor Gericht weiter verfolgt werden. Die Schiedsperson, die vom Rat der Stadt Pattensen auf fünf Jahre gewählt wird und der Bestätigung durch die Direktion des Amtsgerichts Springe bedarf, muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

In das Amt sollte nicht berufen werden,
1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
3. wer durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Nähere Auskünfte über die Aufgaben einer Schiedsperson erteilt Herr Klüger unter Telefon (0 51 01) 10 01 310. Bewerbungen mit Lebenslauf und Lichtbild sind bis zum 31. August an die Stadt Pattensen, Der Bürgermeister, Auf der Burg 1-2, 30982 Pattensen, zu richten.

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