Laatzen

Verkehrsordnung: „Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich nichts“

rethen. Die Arbeiterwohlfahrt Rethen-Koldingen-Reden hatte am vergangenen Donnerstag zu einer Infoveranstaltung eingeladen und etwa 30 Interessierte erlebten einen interessanten Abend mit dem Fahrlehrer Wolffrank Guttzeit. . Kurzweilig sprach er die seit dem 1. April 2013 erfolgte Neufassung der Straßenverkehrsordnung an. Ebenfalls erläuterte er die Neufassung des Punktesystems, in Kraft seit dem 1. Mai 2014, sowie die Warnwestenpflicht, die seit dem 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist.

Weitere Schwerpunkte bildeten die verkehrsberuhigten Bereiche, sowie das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer auf Parkplätzen und an Bushaltestellen. In verkehsberuhigten Bereichen dürfen beispielsweise die Autofahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren, dass bedeutet eine Geschwindigkeit von vier bis sieben Kilometer in der Stunde nicht zu überschreiten. Dieses war einigen Teilnehmern nicht mehr so bewusst. Auch das in diesen Bereichen nur auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf, scheint vielen Verkehrsteilnehmern entfallen zu sein. Insbesondere die Vorfahrtsregelung am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches ist aufgrund des tatsächlichen Verhaltens problematisch obwohl hier eindeutig gilt: Die Verkehrsteilnehmer, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich herauskommen, müssen allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren.

"Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich nichts," so Guttzeit zur Vorfahrtssituation auf Parkplätzen. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich verständigen, um kritische Situationen zu entspannen. Sie müssen auch hier ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht walten lassen. Eine Geschwindigkeit von zehn Kilometern in der Stunde sollte nicht überschritten werden.

Unsicherheit herrschte ebenfalls über das korrekte Verhalten an Bushaltestellen. Unabhängig vom richtigen Agieren des Busfahrpersonals und der Buspassagiere gilt hier für alle Kraftfahrzeuglenker, dass an einem Bus der mit eingeschalteter Warnblinkanlage in die Haltestelle einfährt nicht vorbei gefahren werden darf. Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle darf vorsichtig am Bus vorbeigefahren werden.

Fragen der Zuhörer zur Gültigkeit der Führerscheine oder zu tatsächlichen örtlichen Straßensituationen beantwortete Guttzeit souverän. "Auch wenn die anderen sich nicht korrekt verhalten, wie beispielsweise auf der falschen Seite fahrende Radfahrer, sie haben Vorfahrt" so der Fahrlehrer. "So eine kostenfreie Information sollten wir nochmals anbieten", so Renate Schmidt von der Arbeiterwohlfahrt. Guttzeit machte am Ende der Veranstaltung deutlich, dass der in Laatzen ansässige Fahrlehrerverband Niedersachsen ebenfalls Fragen rund um den Verkehr kompetent beantworten könne.

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