Laatzen

Herbstlaub: Reinigungspflicht für Anwohner

laatzen. Im Stadtgebiet Laatzen ist die Reinigung der Geh- und Radwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Hierzu zählt auch die Entfernung von Laub, Kastanien, Beeren und ähnliches. In den Straßen, in denen keine städtische Straßenreinigung durchgeführt wird, erstreckt sich die Reinigung bis zur Mitte der Straße. . Schlecht gereinigte Flächen sorgen gerade im Herbst für erhöhte Rutschgefahr für die Verkehrsteilnehmer. Zur Straße gehört auch der Seitenstreifen, unabhängig von der Art der Befestigung. Alle Straßen und Wege, an denen das Grundstück grenzt, müssen gereinigt werden. Keinesfalls darf das Laub in die Gosse gekehrt werden, da Laub den Wasserabfluss in der Gosse hemmt, Regeneinläufe verstopft und Straßen überspült werden können. Die Kehrmaschine nimmt in die Gosse gekehrtes Laub nicht auf.

Das anfallende Herbstlaub kann mit dem normalen Grünabfall entsorgt werden oder auf dem Kompostplatz in Rethen, Hildesheimer Straße 305, zu den Öffnungszeiten (montags von 7.15 Uhr bis 12 Uhr, jeden ersten und dritten Sonnabend im Monat von 9 bis 12 Uhr) abgegeben werden.

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