Aufruf zur Abgabe von Projektanträgen für das Förderjahr 2015
laatzen. Mit dem Programm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ hat der Bund ein Nachfolgeprogramm aufgelegt, das an die Inhalte und Ziele des Vorgängerprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ anknüpft. Hierfür werden der Stadt Laatzen von 2015 bis 2019 jährlich Fördermittel in Höhe von bis zu 55 000 Euro zur Verfügung gestellt. . Freie Träger können – wie schon in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen des Vorgängerprogramms – Projekte durchführen, die der Förderung des zivilen Engagements, des demokratischen Verhaltens und der gesellschaftlichen Vielfalt dienen.
Der Gesamtbetrag ist in die nachfolgend genannten Einzelfonds unterteilt, um die sich alle interessierten gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen (auch in Form von Kooperationsgemeinschaften) mit ihren Einzelprojekten bewerben können:Aktions- und Initiativfonds zur Umsetzung von Einzelprojekten, die maximal jeweils 5000 Euro nicht übersteigen dürfen (insgesamt stehen hierfür in 2015 Fördergelder in Höhe von 20 000 Euro zur Verfügung) sowie zur Umsetzung von Projekten bis zu max. 23 000 Euro ohne Begrenzung.
Ferner können sich jetzt auch Initiativen (keine juristischen Personen, wie z. B. Aktionskreise, Interessengemeinschaften, Bürgerbündnisse) im Rahmen eines niedrigschwelligen Angebots mit kleineren Aktionen und Maßnahmen beteiligen. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 2000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden ausschließlich Sachaufwendungen bis zu max. 300,00 Euro je Einzelaktion. Ein Jugendfonds zur Gründung eines Jugendforums, ausgestattet mit bis zu 5000 Euro pro Kalenderjahr, wenn die partizipative Beteiligung von Jugendlichen sichergestellt ist.
Öffentlichkeits-, Partizipations- und Vernetzungsarbeit in Höhe von bis zu 5000 Euro.Folgende Zielgruppen sollen erreicht werden:
Kinder (auch im Vorschulalter)
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
Eltern, pädagogische Fachkräfte
Lehrkräfte
weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie lokal einflussreiche zivilgesellschaftliche Akteure.
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die folgenden Zielsetzungen entsprechen:
Entwicklung der individuellen Fähigkeiten im Vorschulalter
Stärkung des Selbstbewusstseins sowie des Selbstwertgefühls Benachteiligter
Förderung und Beteiligung der örtlichen Gemeinschaft
Beteiligungsprojekte zur Stärkung demokratischer Strukturen
Gestaltung öffentlicher Plätze für gemeinsame Aktivitäten
Förderung der interkulturellen Verständigung
Vermittlung der Funktionsweise einer demokratischen GesellschaftFörderung eines Jugendforums
Förderung altersgemäßer Kommunikationsformen, wie z.B. Internet, soziale Foren, Flyer, Film und Presse
Verbesserung der Chancen von benachteiligten Schülerinnen und Schülern
Die Stadt Laatzen ruft alle interessierten gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen sowie im Rahmen der kleineren Einzelaktionen Initiativen, Aktionskreise, etc. dazu auf, Projektanträge oder entsprechende Ideen für kleinere Maßnahmen (formloses Angebot incl. Kostenplan – ausschließlich Sachaufwendungen) einzureichen. Projektanträge können ab sofort bis Dienstag, 21. April, bei der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, eingereicht werden.
Das Antragsformular kann auf www.laatzen.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Antragstellung und individuelle Beratungstermine erhalten Interessierte bei der städtischen Projektkoordinatorin Ilse Engelke, Telefon (05 11) 82 05 50 13, engelke@laatzen.de Über die Bewilligung der fristgerecht eingegangenen Projektanträge wird der für das Programm eingerichtete Begleitausschuss, dem jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Parteien und zehn benannte Laatzener Einwohner angehören, am 21. Mai, entscheiden.