Pattensen

Leserbrief: Hat der Rat seine Arbeit eingestellt?

pattensen. Hat der Rat der Stadt Pattensen jetzt seine Arbeit eingestellt und die Entscheidungen an die Verwaltung übertragen? Nach § 35 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschließt ausschließlich der Rat ob und wie eine Bürgerbefragung durchgeführt wird. Einzelheiten für eine solche Befragung sind in einer Satzung festzulegen! Da es weder eine entsprechende Satzung und noch nicht einmal einen Beschluss des Rates zu der jetzt durchgeführten "Bürgerbefragung" gibt, ist sie rechtswidrig und sollte umgehend eingestellt werden.

Abgesehen davon ist die Bezeichnung "Bürgerbeteiligung" für diesen Fragebogen Etikettenschwindel. Eine Beteiligung setzt voraus, dass der beziehungsweise die Beteiligte über alle wesentlichen Details der Maßnahme informiert ist und nach Kenntnis dieser Informationen eine Entscheidung trifft. Anstelle wesentlicher Details werden Suggestivfragen gestellt, die nur positiv beantwortet werden können.

Es fehlen zum Beispiel Informationen über mögliche Standorte und über die zu erwartenden Kosten. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung einen Bürgerwillen erzeugen will, der später als Druckmittel gegenüber dem Rat verwendet werden kann.Der Rat sollte sich dagegen verwahren.

Karl-Heinz Schieweg, Pattensen

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