Laatzen

Geld zurück, wenn Ki-Ta geschlossen ist

LAATZEN. Die Gruppe CDU/FDP, Bündnis 21-RRP im Rast der Stadt Laatzen hat eine sofortige Änderung beziehungsweise Neufassung des § 8 Abs. 7 der Benutzungsordnung für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Laatzen beantragt. . Der Antrag wurde heute dem Bürgermeister zugeleitet. Die beantragte Neufassung sieht grundsätzlich eine Erstattung von KiTa- Beiträgen vor, wenn eine Tageseinrichtung aus betrieblichen oder sonstigen Gründen, die die Eltern nicht zu vertreten haben, geschlossen bleibt.

Dies bedeutet eine grundlegende Abkehr von der bisher bestehenden rechtlichen Regelung der generellen Entrichtung der Beiträge. Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Laatzen, Winfried Meis, brachte es mit deutlichen Worten auf den Punkt: "Eine klare Entscheidung ist nun in Laatzen notwendig und längst überfällig. Den betroffenen und durch den Streik ohnehin schon stark belasteten Eltern und Erziehungsberechtigten ist daher eine Erstattung von Kita-Beiträgen zu gewähren. Diese Regelung soll für Beiträge und das Entgelt für das Mittagessen der Kinder gelten."

Nur wenn Leistungen tatsächlich erbracht werden, sollen Kita-Beiträge und Mittagessenentgelte zu zahlen sein. Dies soll möglichst schon für den derzeitigen Streik rückwirkend gelten. Die bisherige Regelung führt bei den Erziehungsberechtigten neben organisatorischen Belastungen zu einem erhöhten finanziellen Aufwand. Eventuell muss Urlaub in Anspruch genommen werden, um die Kinder selbst betreuen zu können. Alternativ muss eine Betreuung der Kinder durch andere Personen sichergestellt werden. Deshalb soll die Stadt Laatzen den betroffenen Eltern finanziell entgegenkommen und ihr Engagement für die von der Kita nicht erbrachten Leistungen durch die Rückerstattung der Beiträge für diese Zeiten honorieren, so der Antrag.

Gerhard Klaus, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion, unterstrich, dass nun schnelles Handeln erforderlich ist: "Aufgrund der gegebenen Aktualität und des dringenden Handlungsbedarfes sollte der Antrag als Dringlichkeitsantrag zu betrachten sein." Der Änderungsantrag sollte daher möglichst umgehend den zuständigen Gremien des Rates zugeleitet werden. Die Stadtverwaltung wird um Prüfung gebeten, ob eventuell eine kurzfristige Behandlung in der nächsten Ratssitzung am 4. Juni möglich ist.

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