Stadtverwaltung gibt Hinweise zum Feuerwerk rund um Silvester
LAATZEN. Der Jahreswechsel steht vor der Tür mit vielen schönen Traditionen. Seit jeher wird das neue Jahr mit bunten Raketen und knallenden Böllern begrüßt. Dabei kommt es leider immer wieder zu kleineren und größeren Bränden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten, um Lärmbelästigungen und Brandgefahren möglichst gering zu halten.
Das Zünden von aufsteigenden Raketen im Umkreis von 200 Metern um Fachwerk- und Krankenhäuser sowie Seniorenheime ist verboten. Insbesondere in den alten Ortskernen von Alt-Laatzen, Grasdorf, Rethen, Gleidingen und Ingeln-Oesselse (meist im Bereich rund um die Kirchen) sind aufsteigende Raketen daher verboten. Böller und andere mit der Hand zu werfende Feuerwerkskörper dürfen im Umkreis von 30 Metern von Fachwerkhäusern (Brandgefahr) und 200 Metern von Krankenhäusern und Seniorenheimen (Lärmschutz) nicht gezündet werden.
Damit auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren einen ruhigen Jahreswechsel verbringen können, bittet die Stadt Laatzen außerdem die Einwohner, ihre Balkone und Außengelände von nicht benötigtem und brennbarem Mobiliar zu befreien, um Brände zu vermeiden. In den vergangenen Jahren war es zu Balkonbränden gekommen, bei denen glücklicherweise nur geringere Sachschäden entstanden.
Generell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 nur durch volljährige Personen und nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße werden mit Geldbuße geahndet.