Laatzen

Verwaltung verschickt Abgabenbescheide über geänderte Oberflächenentwässerung

LAATZEN. Durch Ratsbeschluss vom 8. Oktober 2015 wurde der Gebührensatz für die Oberflächenentwässerung von 0,23 Euro auf 0,25 Euro erhöht. Daher wird ein Großteil der Grundstückseigentümer der Stadt Laatzen in diesen Tagen neue Abgabenbescheide der Stadt erhalten.. Da sich sowohl die Grundsteuer als auch die Straßenreinigungs- und Abwassergebühren nicht verändert haben, erhalten nur diejenigen Grundstückseigentümer einen neuen Abwasserbescheid, bei denen eine Änderung zum Vorjahr eingetreten ist. Sofern kein neuer Bescheid übersandt wird, verbleibt es bei den bisherigen Beträgen und Fälligkeiten.

Die Abwasserabrechnung für das Jahr 2015 wird voraussichtlich im April 2016 erfolgen. Es wird hierzu daran erinnert, dass die durch gesonderte Wasserzähler ermittelten absetzbaren Wassermengen (Frischwasser – zum Beispiel Gartenwasser- das nicht in die Kanalisation gelangt ist) und die zu berücksichtigenden Wassermengen von Zisternen bis zum 28. Februar 2015 dem Team Kommunale Steuern und Hausabgaben mitgeteilt werden müssen. Später abgegebene Daten für die absetzbaren Wassermengen dürfen nach der geltenden Abwasserbeseitigungsabgabensatzung für die Abrechnung für das Jahr 2015 nicht mehr berücksichtigt werden.

Desweiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass seit dem 1. Januar 2015 das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft getreten ist. Für Besitzer von Gartenwasser- und Zisternenwasserzählern gibt es seitdem folgende Neuerung: Neue oder erneuerte Wasserzähler müssen spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme über die Verwenderanzeige auf www.eichamt.de angezeigt werden. Dort finden Interessierte auch nähere Informationen zu den Neuerungen. Für weitere Fragen hinsichtlich der Verwenderanzeige wenden sich Bürger bitte direkt an die Eichaufsichtsbehörde (Telefon 05 11/1 26 60). Die Eichfrist beträgt weiterhin sechs Jahre.

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