Gerichtsurteil: Stadt Pattensen muss etwa 610 000 Euro Folgekosten zurückzahlen
PATTENSEN. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit heutigem Urteil die beklagte Stadt Pattensen verpflichtet, einem privaten Erschließungsträger knapp 610 000 Euro zurückzuzahlen, die dieser zwischen 2006 und 2008 als sogenannte Folgekosten an sie geleistet hatte. . Die beiden Beteiligten hatten am 31. März 2006 einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Darin hatte sich der private Erschließungsträger, die Klägerin Firma Werretal, gegenüber der Beklagten verpflichtet, unter anderem für die Erweiterung eines Kindergartens um zwei Gruppen, die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs sowie die Erweiterung der Grundschule um einen Zug (sogenannte Folgeeinrichtungen) insgesamt 1,962 Millionen Euro zu zahlen. Diese Maßnahmen sollten durch die Besiedlung des umfangreichen, etwa 400 Wohngebäude umfassenden Neubaugebiets "Pattensen Mitte-Nord" erforderlich werden, welches die Klägerin vermarktete und das in drei Bauabschnitten verwirklicht werden sollte.
Im Jahr 2008 kam es zwischen den Vertragsparteien aufgrund eines schleppenden Absatzes der Baugrundstücke zu Meinungsverschiedenheiten. 2009 klagte die Werretal auf Rückzahlung in Höhe von etwa 900 000 Euro. Das Verwaltungsgericht Hannover gab der Klage mit Urteil vom 15. September 2011 statt. Die Berufung beschränkte die Stadt auf rund 610 000 Euro. Diesen Betrag habe sie wegen der planbedingten Erweiterung der Kindergartenkapazitäten zu Recht erhalten.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Es hat ausgeführt: Die Stadt Pattensen darf das Geld nicht behalten; denn der städtebauliche Vertrag ist nichtig. Die Stadt hatte nicht, wie erforderlich, Bedarf und Kosten der Folgeeinrichtungen ermittelt, erst recht nicht ausreichend dokumentiert. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
"Über den Ausgang des Verfahrens sind wir enttäuscht und betroffen. Ich muss aber akzeptieren und anerkennen das beim Abschluss des Folgekostenvertrages formale Fehler unterlaufen sind, die nun das vorliegende Urteil zur Folge haben", kommentierte Pattensens Bürgermeisterin Ramona Schumann das Urteil.