Straßenausbausatzung: Verband Wohneigentum fordert Abschaffung
PATTENSEN. Für die Gemeinschaft Pattensen des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen (VWE) ist die Straßenausbausatzung ungerecht, deshalb fordert sie im Jahr der Kommunalwahl die Pattenser Politik auf, diesbezüglich in ihren Wahlprogrammen eindeutig Stellung zu beziehen.. Die Pattenser VWE-Vorstandsmitglieder Karl-Heinz Schieweg (Vorsitzender), Sabine Borrmann (stellvertretende Vorsitzende) und Dr. Horst-Peter Borrmann (Schriftführer) haben gestern Nachmittag gegenüber Journalisten ihre Position zur Straßenausbausatzung der Stadt Pattensen eindeutig aufgezeigt. "Diese Satzung ist laut der Niedersächsischen Gemeindeordung (NGO) nicht vorgeschrieben, die Kommunen entscheiden für sich, ob sie diese Satzung aufnehmen oder nicht", sagte Karl-Heinz Schieweg. Zudem sei es laut dem Verwaltungsgericht Lüneburg zulässig, Grundsteuern zum Zwecke der Straßensanierung zu erhöhen.
Dass die VWE-Gemeinschaft Pattensen ausgerechnet jetzt an die Öffentlichkeit geht, ist der Kommumalwahl im September geschuldet. "Wir erwarten, dass die Parteien in ihrem Wahlprogramm diesbezüglich Position beziehen", sagte Sabine Borrmann. Die im Rat vertretenden Parteien seien jetzt angeschrieben worden mit der Bitte, sich zur Straßenausbausatzung in Pattensen zu positionieren. "Unser Ziel ist eindeutig: Abschaffung dieser Satzung", betonte Sabine Borrmann.
Für die VWE-Gemeinschaft Pattensen ist diese Satzung ungerecht, denn der Eigentümer eines Miethauses kann die Kosten des Straßenausbaus nicht auf die Mieter umlegen. "Aber auch der Mieter nutzt die Straßen", sagte Dr. Horst-Peter Borrmann. Gerechter wäre es, wenn die Straßensanierungskosten durch die Grundsteuern finanziert werden würden, denn die Grundsteuern werden in der Regel auf die Mieter umgelegt. Die Kosten einer Straßengrundsanierung können zwischen ein paar tausend Euro und einer fünfstelligen Euro-Summe liegen, das hängt von der Grundstücksgröße ab. Der Hauseigentümer zahlt in der Regel 75 Prozent der Gesamtkosten, 25 Prozent bleiben bei der Kommune hängen.
"Die Straßenausbausatzung ist eine uralte Rechtsform, die längst überholt ist", meint der VWE-Vorstand. "Straßen gehören zur Infrakstruktur wie eine Schule oder ein Kindergarten." Niemand würde auf die Idee kommen, die Kosten einer Schulsanierung auf die Eltern abzuwälzen.
Karl-Heinz Schiweg hofft, dass die öffentliche Diskussion über dieses Thema eröffnet wird. Er weist darauf hin, dass es in Baden-Würtemberg keine Straßenausbausatzung gibt und die in Berlin vor Jahren wieder abgeschafft worden ist. Und in Niedersachsen würden nicht alle Kommunen von dieser Satzung Gebrauch machen. Zudem wird nicht die Auffassung einiger akzeptiert, dass eine Straßensanierung eine Wertsteigerung des Gebäudes nach sich zieht. "Bestenfalls wird der urspüngliche Wertstand wieder hergestellt", lautet die VWE-Argumentation.