Festnahme nach Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz
LAATZEN. Nach der Trennung nahm ein 55-jähriger Hannoveraner gegen den Willen seiner Noch-Ehefrau permanent Kontakt zu ihr auf. Hierdurch fühlte sich die Laatzerin erheblich in ihrer Lebensführung eingeschränkt. Aus diesem Grunde beantragte sie beim Familiengericht des Amtsgerichts Hannover eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. . Das Amtsgericht erließ daraufhin im Rahmen einer einstweiligen Anordnung Schutzmaßnahmen (Wohnungsbetretungsverbot, Annäherungsverbot, Verbot der Verbindungsaufnahme, und zwar auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch hiervon fühlte sich der Beschuldigte wenig beeindruckt. Immer wieder nahm er trotz Verbotes persönlichen Kontakt mit ihr in Laatzen und auch auf der Arbeitsstelle des Opfers auf.
Zu Beginn des Monats Mai wurde der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten bereits schon einmal durch Beamte des Polizeikommissariates Laatzen festgenommen und für eine Nacht in die Gewahrsamszelle verbracht. Auch hierdurch ließ sich der Beschuldigte nicht beeindrucken. Zu Beginn dieser Woche nahm der Beschuldigte erneut Kontakt zu seiner Ehefrau auf. Er wurde daraufhin durch Polizeibeamte erneut festgenommen. Eine Richterin des Amtsgerichts entschied sich für einen 10-tägigen Langzeitgewahrsam. Der Beschuldige wurde gestern der Justizvollzugsanstalt Hannover zugeführt.