Laatzen

Gewaltschutzgesetzt bringt Langzeitgewahrsein ein

LAATZEN. Nach der Trennung nahm ein 55jähriger Hannoveraner gegen den Willen seiner Noch – Ehefrau permanent Kontakt zu ihr auf. Hierdurch fühlte sich die Laatzenerin erheblich in ihrer Lebensführung eingeschränkt. Aus diesem Grunde beantragte sie beim Familiengericht des Amtsgerichts (AG) Hannover eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. Das AG Hannover erließ daraufhin im Rahmen einer einstweiligen Anordnung Schutzmaßnahmen (Wohnungsbetretungsverbot, Annäherungsverbot, Verbot der Verbindungsaufnahme, und zwar auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) nach dem Gewaltschutzgesetz.

Auch hiervon fühlte sich der Beschuldigte wenig beeindruckt. Immer wieder nahm er trotz Verbotes persönlichen Kontakt mit ihr in Laatzen und auch auf der Arbeitsstelle des Opfers auf. .Zu Beginn des Monats Mai wurde der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten bereits schon einmal durch Beamte des Polizeikommissariats Laatzen festgenommen und für eine Nacht in die Gewahrsamszelle des hiesigen Kommissariats verbracht. Auch hierdurch ließ sich der Beschuldigte nicht beeindrucken. Es folgten weitere Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Er wurde daraufhin durch Beamte des Polizei-Kommissariats Laatzen erneut festgenommen. Eine Richterin des AG Hannover entschied sich im Mai für einen zehntägigen Langzeitgewahrsam. Hiernach folgten weitere Straftaten durch den Beschuldigten (diverse Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, Sachbeschädigungen, Körperverletzungsdelikte zum Nachteil des neuen Lebensgefährten des Opfers).

Am 27. Juli suchte der Beschuldigte erneut das Opfer auf und zerstach zum wiederhoten Male einen Reifen ihres Autos. Zudem hatte der Beschuldigte wiederholt gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Die der Polizei vorliegenden Straftaten wurden erneut einer Richterin beim AG Hannover vorgetragen. Sie entschied sich auch in diesem Fall für einen weiteren zehn tägigen Langzeitgewahrsam. Der Beschuldigte wurde Freitag festgenommen und der Justizvollzugsanstalt Hannover zugeführt.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"