Römisches Marschlager: Kiesabbau unter Auflagen möglich
HEMMINGEN. Im laufenden Planfeststellungsverfahren für eine weitere Kiessandgewinnung durch ein Betonbauunternehmen am Standort Hemmingen hat die Region Hannover jetzt ihre Stellungnahme als Untere Denkmalschutzbehörde abgegeben. . Nach Einschätzung der Behörde lassen die erkannten Befunde und das bislang geborgene Fundmaterial den Schluss zu, dass durch den beantragten Kiesabbau Kulturdenkmale ganz oder teilweise zerstört würden. Die aus der Interpretation der festgestellten Grabenstrukturen und der geborgenen Münzen als "Römisches Marschlager" abgeleitete "herausragende Bedeutung" des Fundortes ist für die Region Hannover aus fachlicher Sicht allerdings nicht nachvollziehbar. Das wahrscheinlich schon in der Bronzezeit von Menschen genutzte Areal zwischen Arnum und Wilkenburg ist im aktuellen Landesraumordnungsprogramm und im Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 (RROP) als "Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung" ausgewiesen. Seitens der Denkmalfachbehörde des Landes Niedersachsen wurden gegen die Festlegung im Aufstellungsverfahren für das RROP keine Bedenken geäußert.
"Die Antragstellerin hat grundsätzlich ein Recht, dort Kiese und Sande abzubauen, solange dem Vorhaben keine höher zu bewertenden öffentlichen Interessen entgegenstehen", betonte Prof. Dr. Axel Priebs, Dezernent für Umwelt, Planung und Bauen der Region Hannover, der heute zusammen mit der Kommunalarchäologin für die Region Hannover, Ute Bartelt, die Position der Region erläuterte. Sollte die Antragstellerin die Absicht zum Kiesabbau aufrecht erhalten, müsste sie auch die Kosten für die Bodenuntersuchungen zahlen. "Genaue Zahlen können wir diesbezüglich nicht nennen, aber ein Betrag in Millionenhöhe wäre nicht abwegig", sagte Priebs heute. Das wird sich sicherlich auf das Interesse der Antragstellerin auswirken, die sich eine Fristverlängerung des Antrages bis Ende Januar erbeten hat.
Im Frühjahr 2015 war bei einer Neubewertung von Luftbildern aus dem Jahre 1991 erstmals eine etwa rechteckige Grabenanlage von rund 600 Metern Kantenlänge mit abgerundeten Ecken identifiziert worden. Durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) wurden daraufhin Oberflächenprospektionen mit dem Metalldetektor und Sondagegrabungen veranlasst. Im Ergebnis konnte in einzelnen Suchschnitten ein knapp ein Meter tiefer Graben mit unregelmäßigem V-förmigen Querschnitt erfasst werden, der von den Ausgräbern als "römischer Spitzgraben" und mutmaßlicher Teil der Befestigung eines so genannten Marschlagers der Okkupationszeit kurz nach der Zeitenwende interpretiert wurde.
Auch der Fund von etwa zwei Dutzend römischer Münzen könnte auf eine Entstehung um Christi Geburt und eine Nutzung der Anlage als Marschlager hinweisen. Das insgesamt aber spärliche römische Fundmaterial wird durch die Ausgräber mit der nur kurzen Nutzungszeit des lediglich einphasigen Marschlagers erklärt. Denn anders als Standlager mussten Marschlager von dem jeweiligen Heeresverband zum Ende einer Tagesetappe immer wieder neu angelegt werden. Die Lagerfläche wurde mit einem Graben umgeben und das Aushubmaterial zum Lagerinneren hin zu einem Erdwall aufgeworfen, in den zusätzlich Schanzpfähle eingerammt wurden. Vor Abzug des Heeresverbandes wurden Wall und Graben von den Soldaten wieder einplaniert. Diese Marschlager wurden folglich nur eine Nacht, selten länger genutzt.
Für die Archäologin Ute Bartelt deuten Bewuchsmerkmale innerhalb des Grabenwerks auch auf prähistorische – aufgrund der vom Acker abgesammelten Keramikfunde vermutlich eisenzeitliche – Siedlungsgruben und somit eine prähistorische Siedlung in diesem Bereich hin: "Daneben machen die eindeutig bronzezeitlichen Funde auch eine bronzezeitliche Nutzung des Areals wahrscheinlich." Für die Fachfrau hat das Bodendenkmal auch mit einer römischer Vergangenheit keine "europäische Bedeutung": "Das Marschlager von Wilkenburg erfüllt die für das ‚European Heritage Label‘ (Europäisches Kulturerbe-Siegel) vorgegebenen Kriterien nicht. Es handelt sich auch nicht um einen europaweit einzigartigen Befund."
"Sollten wir als Planfeststellungsbehörde im weiteren Verfahren zu der Auffassung gelangen, dass ein öffentliches Interesse anderer Art – hier: die Rohstoffgewinnung – das Interesse an der unveränderten Erhaltung der im Bereich des überplanten Areals vorhandenen Bodendenkmale überwiegt, ist jedoch unbedingt sicherzustellen, dass die Bodendenkmale im Rahmen des Abbauvorhabens nicht undokumentiert zerstört werden", darauf wies Umweltdezernent Prof. Priebs hin.