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Fußball-Kreisliga: TuS Harenberg ist moralisch Staffelmeister

REGION. Juristisch ist alles einwandfrei, moralisch nicht: Streng genommen ist der TuS Harenberg, hinter dem punktgleichen TSV Kirchdorf Vizemeister, Staffelsieger der Saison 2016/2017 in der Staffel 3 der Kreisliga. Der Grund: der 2:1-Sieg gegen den BSV Gleidjngen hätte mit 5:0 Toren gewertet werden müssen, weil die Gleidinger mit Luis von der Ah einen A-Jugendlichen des jüngeren Jahrganges eingesetzt haben, und das ist nicht erlaubt. Aber der Einsatz den jungen BSVer in Harenberg ist niemandem aufgefallen, und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Inzwischen ist der Vorfall verjährt. Einspruch gegen die Wertung hätte innerhalb von vier Wochen erfolgen müssen. Wäre das Spiel mit 5:0 Toren für die Harenberger gewertet worden, hätten sie gegenüber dem punktgleichen TSV Kirchdorf das bessere Torverhältnis und wären damit direkter Bezirksliga-Aufsteiger. Ein einmaliger Fall in der Staffel 3 der Kreisliga und sicher darüber hinaus.. Am 9. April ist Luis von der Ah vom BSV Gleidingen für Sascha Groß in der 65. Spielminurte eingewechselt worden, und wenig später hat er das Tor für die Gleidinger bei der 1:2-Niederlage beim TuS Harenberg erzielt. Im offiziellen Spielbericht taucht von der Ah aber nicht als eingewechselter Spieler auf, wohl als Ersatzmann. Und auch nicht als Torschütze.

Wie berichtet gehört Luis von der Ah dem jüngeren A-Jugendjahrgang an, hätte nicht spielen dürfen. Dass bedeutet, das Spiel hätte mit 5:0 Toren für den TuS Harenberg gewertet werden müssen. Staffelleiter Heinz-Henning Wolters wusste das nicht, und weil aus dem Spielbericht der Einsatz von Luis von der Ah nicht ersichtlich war, hat er nichts in Sachen Spielwertung unternommen. Das ist soweit in Ordnung.

Doch nun steht fest, dass Luis von der Ah gespielt hat, weshalb wertet der Staffelleiter das Spiel nicht mit 5:0 Toren für den TuS Harenberg, so wie er die Spiele der Gleidinger gegen den TSV Kirchdorf und den SV Wilkenburg so gewertet hat? Die Antwort ist einfach: Damit ist der Fall verjährt.

Der jetzt vom TuS Harenberg eingereichte Protest ist vom Sportgericht mit dem Begründung abgewiesen worden, dass der Verein die Einspruchsfrist von vier Wochen nach dem Spiel nicht eingehalten hat.

Und der BSV Gleidingen? Ihm ist nicht zuzumuten, dass nach den zwei 0:5-Wertungen gegen den SV Wilkenburg und dem TSV Kirchdorf bezüglich des Spiels in Harenberg Selbstanzeige zu erstatten. Und der Spielbericht im LeineBlitz mit Luis von der Ah in der Mannschaftsaufstellung sowie als Torschütze ist wohl nicht jedem zugänglich gewesen, für den das hätte von Interesse sein können.

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