Laatzen

Stadt Laatzen sucht ehrenamtliche Feld- und Forsthüter

LAATZEN. Der Stadt Laatzen obliegt die Aufgabenerfüllung als Feld- und Forstordnungsbehörde. Hierfür sollen nach Ablauf der bisherigen Bestellungen für das Stadtgebiet Laatzen wieder ehrenamtliche Feld- und Forsthüter, Feld- und Forsthüterinnen für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. . Diese Ehrenamtlichen sind Verwaltungsvollzugsbeamte und nehmen begrenzte polizeiliche Aufgaben wahr. Zur Ausweisung ihrer Funktion werden sie seitens der Stadt Laatzen mit einem entsprechenden Dienstausweis sowie mit Dienstkleidung ausgestattet. Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 90 Euro gezahlt.

Aufgabe der Feld- und Forsthüter ist die Erfassung und Meldung von Verstößen gegen die Vorschriften des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie die Abwehr hieraus gegebenenfalls resultierender Gefahren. Für die Erledigung dieser Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit mit Informationsaustausch zwischen den Feld- und Forsthütern der Stadtverwaltung Laatzen und der Polizei erforderlich. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch die Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit der Verwaltung und das Ansprechen von Personen vor Ort, um Verständnis und Akzeptanz für die Belange des Umweltschutzes und die Ziele der Rechtsvorschriften erwirken zu können.

Da Feld- und Forsthüter Vollzugsaufgaben wahrnehmen, ist die Bestellung von ehrenamtlich Tätigen gesetzlich an enge Voraussetzungen geknüpft. Es muss ein enger Sachzusammenhang zwischen den Vollzugsaufgaben einerseits und einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis andererseits bestehen. Dieser Aufruf richtet sich somit zum Beispiel an derzeitige oder ehemalige Forstbeamte oder Mitarbeitende staatlicher Naturschutzeinrichtungen.

Über den erforderlichen engen Sachzusammenhang hinaus sind Persönlichkeiten mit folgenden Fähigkeiten gesucht: hohe Entschluss- und Durchsetzungskraft sowie großes Engagement stets höfliches, korrektes und sachliches Auftreten gegenüber anzusprechenden Personen grundlegende Kenntnisse oder bereits Erfahrungen im Naturschutzrecht sowie in den Bestimmungen des NWaldLG gesundheitliche Eignung und Fitness für eine Außendiensttätigkeit, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad erfüllt werden muss.

Aussagefähigen schriftlichen Bewerbungen, insbesondere unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Telefon, eventuell Fax und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse sind bis zum 3. April bei der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen einzureichen. Bei weiteren Rückfragen gibt Frau Brunotte vom Team Sicherheit und Ordnung Auskunft unter folgender Telefonnummer (05 11) 82 05 32 04.

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