Laatzen
Stadt Laatzen muss weiter „Strabs“ erheben
LAATZEN. Die Stadt Laatzen darf nicht auf die Straßenausbaubeiträge (Strabs) verzichten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg im Rechtsstreit zwischen Laatzen und der Region Hannover entschieden, wie NDR 1 Niedersachsen Freitag berichtet hat . Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt seien die Einnahmen durch Grundstückseigentümer unverzichtbar, erklärte das Gericht. Wegfallende Einnahmen könnten nur durch zusätzliche Kredite ausgeglichen werden und das sei nicht zulässig. Die Region Hannover hatte als kommunale Aufsichtsbehörde diesbezüglich zwei Beschlüsse des Laatzener Rates abgelehnt. Der wollte die Gebühren für Anlieger abschaffen, die anfallen, wenn Straßen an den jeweiligen Grundstücken saniert werden müssen.