Pattensen

Leserbrief zum Artikel „Keine erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für Dringlichkeitsantrag“

PATTENSEN. Schon zweimal hat der Rat mit überwältigender Mehrheit die Abschaffung der Straßenausbausatzung (Strabs) beschlossen, trotzdem ist aber immer noch nicht sicher, ob dieser Beschluss auch wirksam wird. Die Stadtverwaltung sieht zwischen diesen Beschlüssen und den Straßenausbaumaßnahmen keinen Zusammenhang. Für die Anlieger aktuell betroffener Straßen besteht aber sehr wohl ein starker Zusammenhang zwischen den Straßenausbaumaßnahmen und den Straßenausbaubeiträgen, schließlich ist noch nicht abschließend geklärt, ob sie zu Kasse gebeten werden oder nicht. Die Stadtverwaltung legt immer sehr großen Wert auf Planungssicherheit. Genau das wünschen sich die betroffenen Anlieger auch. Die Verwaltung begründet den sofortigen Beginn der Arbeiten mit möglichen Vermögensschäden für die Stadt bei einer weiteren Verzögerung der Arbeiten. Straßen, die so marode sind, dass sie grundsaniert werden müssen, stellen schon per Definition keinen Vermögenswert mehr dar. Sollte allerdings noch ein Vermögenswert vorhanden sein, stellt sich die Frage, ob eine Grundsanierung überhaupt erforderlich ist. Durch sie wird der noch vorhandene Vermögenswert erst zerstört und dann durch den Neuaufbau ersetzt. Es wäre deshalb sinnvoll, die vorhandene Planung noch einmal gründlich zu überarbeiten und ein längeres Moratorium zu beschließen. Soweit bekannt ist, hat Wennigsen unter anderem eine deutliche Reduzierung der Straßenausbaumaßnahmen für die Abschaffung der Strabs gegenüber der Kommunalaufsicht angeführt und die Genehmigung erhalten.

Claudia Osburg
BI gegen Strabs

Karl-Heinz Schieweg
Verband Wohneigentum

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