Pattensen

Briefwahlunterlagen werden frühestens ab 5. Februar versendet

Ein Versand der beantragten Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Mittwoch den 05. Februar 2025 möglich. Dies liegt an wahlrechtlichen Einspuchsfristen, bei denen Parteien gegen die Aufstellungen der Wahlvorschläge bis einschließlich 30. Januar 2025 Beschwerde bzw. Einspruch einlegen können. Dementsprechend kann erst ab diesem Datum mit dem Druck und dem Versand der amtlichen Stimmzettel an die kommunalen Wahlämter begonnen werden. Dies ist bis spätestens 5. Februar erledigt, sodass ab diesem Zeitpunkt mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.
Aufgrund der so entstandenen zeitlichen Enge zwischen Briefwahlversand und Wahltermin bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger möglichst zeitnah einen schriftlichen Briefwahlantrag an die Stadt zu übersenden. Dies ist unter anderem möglich:
– per E-Mail an wahlen@Pattensen.de (jederzeit)
– per Fax an (0 51 01) 10 01 81 37 (jederzeit)
– per formlosen Schreiben mit Name, Geburtsdatum und Adresse an „Stadt Pattensen – Wahlamt – Rathausplatz 1, 30982 Pattensen“
– per Einwurf des formlosen Antrages im Briefkasten des Rathauses
– über die Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbrief (wird ab der KW 4/5 versendet)
– oder online über das Online-Tool auf der Homepage (wird ab 14. Januar 2025 verfügbar sein)
Selbstverständlich wird es auch bei den Bundestagswahlen wieder möglich sein zwischen dem 10. und dem 21. Februar persönlich in der Briefwahlstelle sich seine Briefwahlunterlagen abzuholen und auch direkt vor Ort zu wählen. Weitere Informationen hierzu erfolgen zeitnah hier auf der Homepage.

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