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Mit 1,41 Promille im Führerstand eines Güterzuges unterwegs: Zwangsbremsung verhindert Weiterfahrt

RETHEN. Am Sonnabend, morgens um 3:45 Uhr, erhielt die Bundespolizeiinspektion Hannover von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Meldung, dass der Kontakt zum Triebfahrzeugführer eines Güterzuges in Richtung Hamburg abgebrochen sei und dieser im Bahnhof Rethen stehe. Desweiteren habe der Triebfahrzeugführer eines ICE, welcher den Bereich befuhr, die Anweisung erhalten dort anzuhalten und nach dem Grund zu schauen. Der Triebfahrzeugführer des ICE bestätigte, dass der Güterzug im Bahnhof Rethen stehe und der Triebfahrzeugführer des Güterzuges bewusstlos auf dem Boden des Führerstandes liegen würde.

Aus diesem Grund wurde eine Streife und ein Rettungswagen zum Bahnhof Rethen entsandt. Vor Ort staunten die Beamten nicht schlecht, denn der Triebfahrzeugführer des Güterzuges war sturzbetrunken. Sie befragten den Triebfahrzeugführer des ICE als Zeugen. Dieser gab an, dass er durch das Fenster den Mann auf dem Boden habe liegen sehen. Erst durch mehrmaliges Klopfen an der Tür kam dieser zu sich und versuchte mehrfach erfolglos mit dem Güterzug wieder zu anzufahren. Der Triebfahrzeugführer des ICE regierte geistesgegenwärtig und verhinderte die Weiterfahrt manuell von außen.

Im Führerstand konnte deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Der Betrunkene räumte gegenüber den Bundespolizisten den Alkoholkonsum ein und gab an vor Fahrtantritt in einer Bar in Göttingen gewesen zu sein. Warum er dann den Güterzug übernahm und noch fuhr könne er sich nicht erklären. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,41 Promille. Seinen Triebfahrzeugführerschein musste er daraufhin unverzüglich an die Bundespolizisten abgeben und er wurde der Bundespolizeiinspektion Hannover zugeführt. Die technischen Aufzeichnungen wurden zudem gesichert und der Güterzug dem Notfallmanager der Deutschen Bahn AG übergeben, um ihn in einen sicheren Bereich zu verbringen. Dieser war mit Containern beladen, darunter allerdings kein Gefahrengut.

Gegen den betrunkenen Mann wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr und Gefährdung des Bahnverkehrs ermittelt. Eine Blutentnahme wurde richterlich angeordnet. Nach Abschluss wurde der Mann aus der Bundespolizeiinspektion Hannover entlassen.

Der Zugverkehr ist technisch gesichert, so dass bei einer manueller Fehl- oder Nichtbedienung des Zuges oder bei einer sogenannten Rotlichtfahrt über ein Signal eine automatische Zwangsbremsung erfolgt. Dadurch wird ein unkontrolliertes Weiterfahren des Zuges verhindert. Auch in diesem Fall führte wohl eine Zwangsbremsung zum Halt im Bahnhof Rethen.

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