Laatzen

Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2019

LAATZEN. Für die Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2012 bis 1. Oktober 2013 geboren sind, beginnt nach § 184 des Niedersächsischen Schulgesetzes im August 2019 die Schulpflicht zum Besuch der Grundschule. Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, ab August des Jahres vor der eigentlichen Einschulung besondere schulische Sprachfördermaßnahmen zu besuchen. Dieses wird bei der Schulanmeldung festgestellt, die deshalb spätestens im Mai 2018 erfolgen muss.

Die Anmeldungen in den Grundschulen finden an folgenden Terminen statt:

Grundschule Ingeln-Oesselse: Mittwoch, 2. Mai, und Donnerstag, 3. Mai, nach Terminvereinbarung.
Grundschule Gleidingen: Donnerstag, 12. April, von 15 bis 18 Uhr.
Grundschule Rethen: Mittwoch, 14. März, und Mittwoch, 11. April, jeweils von 15.30 bis 18 Uhr.
Grundschule Grasdorf: Mittwoch, 25. April, von 15 bis 18 Uhr.
Grundschule Im Langen Feld: Donnerstag, 8. März , von 14 bis 17 Uhr, nach Terminvereinbarung.
Grundschule Pestalozzistraße: Mittwoch, 14. März, nach Terminvereinbarung.
Grundschule Rathausstraße: In der Woche vom 5. bis zum 9. März nach schriftlicher Einladung mit fester Terminvorgabe.

Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern werden zudem schriftlich benachrichtigt. Für einige Wohnbereiche in den Schulbezirken der Grundschulen Grasdorf, Rethen und Im Langen Feld besteht ein Wahlrecht zwischen jeweils zwei Grundschulen. Nähere Informationen hierzu erhalten Interessierte in den genannten Grundschulen oder im Internet unter www.laatzen.de (Satzung über die Festlegung der Schulbezirke).

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