Laatzen

Änderungen bei der Hundesteuer

LAATZEN. Zum 1. Januar 2014 tritt die am 24. Oktober durch den Rat der Stadt Laatzen beschlossene Änderung der Hundesteuersatzung in Kraft. Erstmalig seit 2005 wurde die Hundesteuer erhöht: um 12 Euro auf 96 Euro für jeden ersten Hund beziehungsweise um 48 Euro auf 144 Euro für jeden weiteren Hund.. Alle bei der Stadt Laatzen gemeldeten Hundebesitzer erhalten daher Mitte Januar 2014 einen Hundesteuerbescheid. Mit diesem werden auch neue, ab 2014 geltende Hundesteuermarken übersandt. Diese sind sichtbar am Hund zu tragen ist, heißt es von Seiten der Verwaltung.
Dem übersandten Hundesteuerbescheid können sämtliche Daten zu den jeweiligen Hunden entnommen werden (Name, Rasse, Wurfdatum, Geschlecht). Falls diese nicht mehr aktuell sind, werden die Angeschriebenen gebeten, der im Bescheid genannten zuständigen Sachbearbeiterin die korrekten Daten mitzuteilen.
In den letzten Jahren wurde immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hunde angemeldet sind. Aus diesem Grund wird nochmals auf die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen hingewiesen. Hiernach hat, wer einen Hund anschafft oder mit einen Hund zuzieht, diesen innerhalb sieben Tagen anzumelden. Dies gilt auch für Hunde, die länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung genommen oder auf Probe gehalten werden.

Um sicher zu gehen, dass alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde auch steuerlich gemeldet sind, werden demnächst Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Hundehalter, die bislang die Anmeldung Ihres Hundes versäumt haben, sollten dies daher möglichst umgehend nachholen. Die Nichtanmeldung erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Bei einer nachträglichen Anmeldung des Hundes bis zum 15. Februar 2014 im Bürgerbüro oder beim Team Kommunale Steuern und Hausabgaben der Stadt Laatzen wird von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgesehen. Zu weiteren Einzelheiten oder Fragen erteilt die zuständige Mitarbeiterin telefonisch unter (05 11) 82 05 22 02 Auskunft.

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