Laatzen

Winterdienst auf Straßen und Wegen

LAATZEN. Für die nächsten Tage kündigt der Wetterdienst neben einem starken Wind auch Schnee an. Der Winter wird also auch in Laatzen Einzug halten und es kann auf Straßen und Geh- und Radwegen glatt werden. Aus diesem Grund wird auf die Anliegerverpflichtung zum Winterdienst hingewiesen.. Wie bei der Straßenreinigung ist auch im Winterdienst der Anlieger für den Gehweg und Radweg verantwortlich. Wird in einer Straße keine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt, sind die Anlieger hier zusätzlich zu den Geh- und Radwegen für den Winterdienst auf der gesamten Straßenbreite verantwortlich. Sie haben die Streu- und Räumpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob das anliegende Grundstück bebaut oder unbebaut ist.
Ist über Nacht Schnee gefallen oder Eisglätte eingetreten, muss das Schneeräumen oder das Streuen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt werden; es ist bis 22 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
Zu Räumen und/oder bestreuen sind
a) Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege bis 1,50 Meter Breite ganz,
b) breitere Gehwege und gem. Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,50 Meter,
c). Fahrbahnen ohne Gehwege sind am äußersten Rand, bzw. neben der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten.
Die Einlaufschächte der Kanalisation in den Gossen und Hydrantendeckel sind schnee- und eisfrei zu halten.
Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen nur umweltverträgliche Mittel verwendet werden. Streusalz soll nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann und an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Die vollständigen Vorschriften können im Rathaus eingesehen oder im Internet abgerufen werden unter www.laatzen.de: -Rathaus – Ortsrecht – Straßenreinigung; "Straßenreinigungsgebührensatzung" bzw. "Verordnung zur Straßenreinigung". Darüber hinaus hält die Stadtverwaltung einen Flyer "Ratgeber Winterdienst" in der Information im Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger bereit.

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