Pattenser erhält allerletzte Chance vom Gericht
Pattensen. Ein Pattenser wurde heute vom Amtsgericht Springe wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von drei Monaten verurteilt. Der 40-Jährige wurde im Mai 2013 von einer Polizeistreife mit einem Alkoholwert von 2,25 Promille am Bruchweg angetroffen, er war vorher in Schlangenlinien auf der Straße unterwegs.. Der Angeklagte war am 31. Mai 2013 mit dem Fahrrad nach einer Feier im Sportheim auf dem Weg nach Hause, als ihn die Polizei um kurz vor Mitternacht anhielt. "Ich hatte eine ganze Menge getrunken, auch Schnaps. Aber ich habe mich eigentlich ganz fit gefühlt", sagte der Angeklagte heute aus. "Dass Sie mit 2,25 Promille überhaupt noch Fahrrad fahren konnten, lässt tief blicken", sagte die Staatsanwältin im Hinblick auf das offensichtliche Alkoholproblem des Angeklagten.
Denn: Der Angeklagte war schon mehrfach in der Vergangenheit wegen Trunkenheitsfahrten straffällig geworden. Zudem gab er heute zu Protokoll, dass er drei bis vier Mal pro Woche Alkohol trinkt, nach eigenen Angaben etwa "zehn bis elf große Biere und ein paar Schnäpse dazu".
Da der Angeklagte wegen vergangener Urteile noch Bewährung hat, berieten der Amtsrichter und die Staatsanwältin über eine Haftrafe ohne Bewährung. Letztlich nahm der Richter davon Abstand, weil der Angeklagte sozial eingebunden sei, einen Job habe und zudem seinen kranken Vater pflege. "Ich hoffe, dass Ihnen klar ist, dass dies Ihre allerletzte Chance ist. Werden Sie abermals straffällig, gehen Sie ins Gefängnis", sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Neben der Bewährungsstrafe von drei Monaten bekam der Angeklagte die Auflagen, sich zukünftig alle zwei Wochen bei seinem Bewährungshelfer zu melden und eine ambulante Alkoholtherapie zu machen.