Pattenser für Schläge gegen einen Polizisten verurteilt
Pattensen. Ein 21-jähriger Pattenser wurde heute vom Amtsgericht Springe wegen Körperverletzung zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Zahlung von 500 Schmerzensgeld verurteilt.. Der Angeklagte war im November 2013 mit Freunden im Auto unterwegs in Pattensen. An der Kreuzung Göttinger Straße/Ecke Steinweg hielt bei rotem Lichtsignal ein Fahrzeug neben ihnen an. Der Angeklagte, der als Beifahrer im Auto saß, sprach den Fahrer des anderen Autos an und provozierte ihn verbal. Anschließend warf er einen Gegenstand gegen das Auto. Daraufhin stieg der Fahrer, ein Polizeibeamter außerhalb der Dienstzeit, aus und forderte den Angeklagten auf, aufzuhören. Daraufhin stieg der 21-Jährige aus und schlug auf den 48-jährigen Polizeibeamten ein und schubste ihn in ein Gebüsch. "Ich war betrunken und habe Mist gebaut. Es tut mir im Nachhinein sehr leid, was da passiert ist", gab der Angeklagte am Ende der Verhandlung zu Protokoll.
Zunächst schilderte der Angeklagte den Ablauf anders. Er sagte aus, dass er zwar provoziert habe, aber die Schlägerei nicht angefangen habe. Vielmehr habe sich der verbale Streit beiderseitig zu einer Schubserei hochgeschaukelt. Als die Verteidigerin des Angeklagten unvermittelt einSchmerzensgeld für den Geschädigten in Aussicht stellte, wurde der Richter stutzig. "Wenn ein Schmerzensgeld angeboten wird, muss auch die Straftat eingeräumt werden. Sie müssen sich schon entscheiden, wie Sie hier vorgehen wollen", sagte der Richter. Nach kurzer Beratung räumte der Angeklagte den Tathergang im Sinne der Anklage ein. Das Gericht verurteilte den Pattenser nach Jugendrecht zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, zudem muss er an den Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen.