Laatzen

Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

LAATZEN. Am heutigen Donnerstag tritt die zweite Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „Covid-19“ in Kraft.. Diese regelt, dass in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Publikumsverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung, die sogenannte Alltagsmaske, zu tragen ist.

Dies betrifft somit alle Gebäude der Stadt Laatzen und gilt außerdem für den Kompostplatz in Rethen. Der Bürgermeister bittet alle Bürger um Einhaltung der AHA-Regel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"