Rückstausicherung zur Kanalisation ist verpflichtend
laatzen. Die Stadt Laatzen weist auf die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer hin, ihre Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu schützen. Schmutz- und Niederschlagswasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene – zum Beispiel ein WC, eine Waschmaschine und ein Bodenablauf im Keller oder eine Entwässerungsrinne vor der Tiefgarageneinfahrt – sind von den Grundstückseigentümern gegen Rückstau zu sichern. Rückstauebene ist die Straßenoberfläche.
Ohne funktionierende Rückstausicherung kann im Falle eines Rückstaus Abwasser aus der Schmutzwasser- oder aus der Niederschlagswasserkanalisation über die ungesicherten Anschlüsse unterhalb der Rückstauebene in den Keller oder in eine tiefliegende Garage eintreten und große Schäden anrichten. Schlamm und Fäkalien erfordern einen hohen Reinigungsaufwand. Im Kellergeschoss gelagerte Möbel und Elektrogeräte können einen Totalschaden erleiden, Geruchsbelästigungen und durchfeuchtete Wände sind weitere Folgen des Abwassereintritts. Zudem ist das Schmutzwasser mit einer Vielzahl an gesundheitsgefährdenden Keimen belastet.
Der Hautkontakt mit dem Abwasser ist daher unter allen Umständen zu vermeiden. Der fachgerechte Einbau einer geeigneten Rückstausicherung verhindert dagegen das Volllaufen von tiefer gelegenen Räumlichkeiten. Mit dem Einbau allein ist es aber noch nicht getan: Die Rückstausicherung muss von fachkundigen Personen regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden.
Die Stadt Laatzen haftet nicht für Schäden, die durch eine fehlende oder eine nicht funktionierende Rückstausicherung entstanden sind, denn jeder Grundstückseigentümer ist auf seinen Grundstück selbst für die Sicherung gegen Rückstau verantwortlich. Gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist unter anderem zu beachten, dass eine Sicherung gegen Rückstau nur für unterhalb der Rückstauebene gelegene Entwässerungsgegenstände zulässig ist. Oberhalb liegende Einleitungsstellen – zum Beispiel im Erdgeschoss oder im Obergeschoss – sind hiervon zu trennen, sie müssen ohne Rückstausicherung direkt an den Kanal angeschlossen sein.Im Falle eines Rückstaus kann es sonst zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen.
Mit anderen Worten: Der Abwasserstrang für das Erd- und das Obergeschoss ist vom Strang für das Kellergeschoss zu trennen. Eine Rückstausicherung darf nur in den Strang eingebaut werden, der Räume unterhalb der Rückstauebene entwässert. Wenn diese technischen Regeln beachtet werden, ist es auch während eines Rückstauereignisses möglich, ein WC oder eine Dusche etc. im Erd- oder Obergeschoss zu nutzen. Das Wasser läuft zwar langsamer ab als sonst, aber die sichere Abwasserbeseitigung bleibt gewährleistet.
Auf dem Markt werden verschiedene Sicherungen angeboten. Die sicherste und komfortabelste Lösung stellt dabei der Einbau einer Abwasserhebeanlage dar. Eine zwischengeschaltete Pumpe hebt das Abwasser vom WC im Keller über die Rückstauebene und pumpt es in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation. Eine solche Hebeanlage würde auch während eines Rückstauereignisses funktionieren, das heißt WC oder Dusche im Keller könnten genutzt werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind über die "Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Laatzen" geregelt. Für technische Rückfragen steht bei der Stadt Laatzen unter der Telefonnummer (05 11) 82 05 66 21 Herr Wolf als Ansprechpartner zur Verfügung.