Sarstedt

Maskenpflicht in Fußgängerzonen bleibt bestehen

SARSTEDT. Vor dem Hintergrund der angespannten Corona-Situation hat der Landkreis Hildesheim am 28. Januar eine erneute Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen erlassen. Die Allgemeinverfügung ist bereits in Kraft und gilt bis vorerst 23. Februar 2022. In der Fußgängerzone in Sarstedt besteht damit weiterhin von montags bis sonnabends jeweils in der Zeit von sieben Uhr an bis 18 Uhr die Maskenpflicht.

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