Verwaltung weist auf Pflichten der Straßenreinigung hin
pattensen. Im Zuge der Neuvergabe der Straßenreinigung für das Gebiet der Stadt Pattensen wurden auch die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung überarbeitet und bestehende Regeln eindeutiger als bisher formuliert.. Auch weil in der Vergangenheit einige der Regelungen sehr kulant gehandhabt wurden, nutzt die Verwaltung die Gelegenheit, um noch einmal deutlich die Aufgaben der Grundstückseigentümer zu benennen:
Reinigung der Gehwege
Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte
Reinigung der Gossen
Reinigung der Radwege
Reinigung der gemeinsamen Rad- und Fußwege
Reinigung der Parkspuren
Reinigung der Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen, unabhängig von ihrer Befestigung
Ausgenommen sind diejenigen Eigentümer, die an einer maschinell zu reinigenden Straße anliegen. In den maschinell zu reinigenden Straßen entfällt für die Eigentümer die Pflicht, die Fahrbahn und die Gosse zu reinigen. Die betroffenen Straßen sind als Anlage zur Straßenreinigungssatzung unter www.pattensen.de zu finden.
Auskünfte erteilt auch Frau Reddeck unter (0 51 01) 10 01 252. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier und sonstigem Unrat im Bereich der befestigten und unbefestigten Straßenflächen und, soweit es die Verkehrspflicht erfordert, die Entfernung von Wildkraut.