Amtsgericht will Beleidigungsklage klären
LAATZEN. Das Amtsgericht Hannover führt unter dem Vorsitz von Richter Roger Heidenreich am 18. November von 13.30 Uhr an in Saal 2125 eine Beweisaufnahme für eine Klage auf Schmerzensgeld wegen einer mutmaßlichen Beleidigung durch. . Der Kläger begehrt ein Schmerzensgeld von mindestens 1200 Euro, da der Beklagte ihn beleidigt habe. Am 16. November 2014 fand in Laatzen gegen 11.30 Uhr eine Veranstaltung zum Gedenken der Shoah statt. Diese Veranstaltung war behördlich genehmigt, gegen 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder des Schützenvereins und der freiwilligen Feuerwehr Laatzen sowie weitere Repräsentanten und Bürger der Stadt Laatzen.
Der Kläger gibt an, nun aus seinem Auto einen Gedenkkranz mit der Aufschrift: "Den Toten der Shoah zum Gedenken Ermordet Vergast Verbrannt Verhungert" geholt zu haben, um diesen auf einem schon vorbereiteten Kranzgestellhalter niederzulegen. Auf dem Weg dahin habe der Beklagte laut ausgerufen:" So ein Mist hier und alles nur wegen eines Spinners".
Das Gericht will vier Zeugen, darunter eine Journalistin, zu der Frage hören, ob eine etwaige Äußerung gegenüber dem Kläger oder gegenüber einer Redakteurin einer Tageszeitung abgegeben wurde und ob sich eventuell die Äußerung der Journalistin gegenüber nur auf vom Rat beschlossene Verhüllung des Denkmals bezogen habe.