Knaller dürfen nur Silvester und Neujahr abgebrannt werden
LAATZEN. In den vergangenen Tagen konnte man insbesondere im Bereich um das Leine Center lautes Knallen, ähnlich wie zu Silvester, vernehmen. Die Stadt Laatzen vermutet, dass einige Jugendliche ihr Taschengeld in pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 investiert haben, die das ganze Jahr über an Jugendliche ab zwölf Jahren verkauft werden dürfen.
Auch besteht hierfür kein generelles Abbrennverbot, wie es für die Silvesterknaller und Raketen der Kategorie 2 besteht. Diese dürfen nur an Silvester und Neujahr abgebrannt werden. Dennoch weist die Stadt Laatzen darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, egal welcher Kategorie, unzulässigen Lärm im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten darstellt, was mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.