Winterdienst auf Straßen und Wegen im Stadtgebiet Laatzen
LAATZEN. Der Winterdienst des städtischen Betriebshofes wird im kommenden Winter bei Schnee und Eis für sichere Straßen sorgen. . Auf den Straßen, die im Sommer wöchentlich von der städtischen Kehrmaschine gereinigt werden, werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Fahrbahnen von Schnee geräumt und die Fußgängerüberwege bei Glätte von den städtischen Mitarbeitern abgestreut. Dabei gilt aber folgender Grundsatz: Bei jedem Wintereinsatz werden die Straßen grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer verkehrsmäßigen Bedeutung angefahren und geräumt. Das heißt, Hauptstraßen vor Anlieger- und Nebenstraßen.
Für den Winterdienst auf Gehwegen und Radwegen sind im Stadtgebiet die Eigentümer der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Liegen an einen Weg beidseitig Grundstücke an, so ist jeder Eigentümer bis zur Mitte des Weges räum- und streupflichtig. Wird in einer Straße keine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt, sind die Anlieger hier zusätzlich zu den Geh- und Radwegen für den Winterdienst bis zur Mitte der Fahrbahn verantwortlich. Sie haben die Streu- und Räumpflicht. Ist über Nacht Schnee gefallen oder Eisglätte eingetreten, muss das Schneeräumen oder das Streuen werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt werden; es ist bis 22 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
Zu Räumen und/oder bestreuen sind
a) Gehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege bis 1,50 m Breite ganz
b) breitere Gehwege und gem. Rad- und Gehwege mindestens in einer Breite von 1,50 m
c). Fahrbahnen ohne Gehwege sind am äußersten Rand, bzw. neben der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m freizuhalten
Die Einlaufschächte der Kanalisation in den Gossen und Hydrantendeckel sind schnee- und eisfrei zu halten. Zur Beseitigung von Schnee und Eis dürfen nur umweltverträgliche Mittel verwendet werden. Streusalz soll nur verwendet werden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann und an gefährlichen Stellen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
Die vollständigen Vorschriften können im Rathaus eingesehen oder im Internet abgerufen werden unter www.laatzen.de: Rathaus – Ortsrecht – Straßenreinigung; "Straßenreinigungsgebührensatzung" beziehungsweise "Verordnung zur Straßenreinigung".