Wohngeldreform: Neue Anträge können gestellt werden
PATTENSEN. Die am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Wohngeldreform bringt erheblich höhere Leistungen für Menschen mit geringem Einkommen mit sich. Viele Haushalte haben jetzt einen Wohngeldanspruch. Auf die Leistung von Wohngeld besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.
Dazu müssen die Bürger jedoch einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde, der Stadt Pattensen, stellen. Mietzuschuss kann für Mietwohnungen und Lastenzuschuss für Eigenheime und Eigentumswohnungen bewilligt werden. Haushalte, denen schon in 2015 Wohngeld bis in das Jahr 2016 hinein bewilligt wurde, brauchen grundsätzlich keinen Antrag auf die verbesserten Wohngeldleistungen zu stellen. Diese Haushalte erhalten aufgrund einer Übergangsregelung das in der Regel höhere Wohngeld von Amts wegen.
Anträge können bei der Wohngeldbehörde Pattensen, Walter-Bruch-Straße 1, Zimmer 007, gestellt werden. Dort stehen Frau Bittl unter Telefon (0 51 01) 10 01 336 und Frau Dettmer unter (0 51 01) 10 01 335 als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnrstag von 15 bis 18 Uhr.