Laatzen

Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses

LAATZEN. Der gesetzlich vorgeschriebene Jugendhilfeausschuss besteht aus zehn oder 15 stimmberechtigten Mitgliedern, von denen zwei Fünftel von den gemäß Paragraph 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten und im Bereich der Stadt Laatzen tätigen Trägern der Freien Jugendhilfe zu benennen und vom Rat der Stadt Laatzen zu wählen sind. Die Besetzung soll je zur Hälfte aus Frauen und Männern erfolgen.

Die Vorzuschlagenden müssen ihren Erstwohnsitz im Gebiet der Stadt Laatzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anlass der Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses ist die niedersächsische Kommunalwahl vom 11. September. Die Stadt Laatzen fordert alle oben genannte Träger der Freien Jugendhilfe auf, bis zum 18. Oktober 2016 geeignete Personen (Name der vorzuschlagenden Person, Geb.-Datum und Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Anschrift) schriftlich vorzuschlagen. Gleichzeitig muss der Nachweis der Anerkennung als anerkannter Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) beziehungsweise der Zugehörigkeit zu einem anerkannten Träger, der ebenfalls die Voraussetzungen erfüllt, erbracht werden.

Die Besetzung der Ausschüsse und die Wahl der hinzu zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgt im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung, die für den 3. November 2016 vorgesehen ist. Die Vorschläge sind bei der Stadt Laatzen, Marktplatz 13, 30880 Laatzen einzureichen. Nähere Auskünfte gibt Fachbereichsleiter Thomas Schrader unter der Telefon-Nummer (05 11) 82 05 50 01 oder email unter thomas.schrader@laatzen.de.

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