Rat will erneut über Strabs-Abschaffung beraten
Die Straßenausbausatzung (Strabs) der Stadt Pattensen stand gestern Abend im Forum der Ernst-Reuter-Schule im Zentrum der Ratssitzung. Am Ende einigten sich die Fraktionen einstimmig darauf, dass das Thema noch einmal zur Beratung in die Fraktionen verwiesen wird.
PATTENSEN.
Gut und gerne eine Stunde hat sich der Rat mit der Strabs beschäftigt. Grundlage dafür einerseits war ein kleiner Fragenkatalog aus den Reihen der Zuhörer sowie die vorliegende Empfehlung der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung. Diese spricht die Empfehlung aus, die am 30. Januar 2020 von Rat beschlossene Abschaffung der Strabs wieder aufzuheben. Die Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung sieht sich nicht in der Lage, im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2025 einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Aus diesem Grund empfiehlt sie, auf die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zu verzichten.
Mit Schreiben vom 3. März 2020 hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass sie den Beschluss des Rates zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung aufgrund der Haushaltslage der Stadt Pattensen - ohne ausreichende Kompensation - für nicht rechtmäßig hält und ihn daher beanstanden wird. Die Beanstandung hat zur Folge, dass der Beschluss des Rates nicht rechtskräftig wird.
Im Rat gab es gestern nun einige Vorschläge, wie die Abschaffung der Strabs doch noch gelingen könnte. Der Antrag der Union, die Abschaffung der Strabs durch gerichtliche Schritte durchzusetzen, wurde ebenfalls in die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen wie andere Einbringungen. Es kam immer wieder die Frage hoch, ob es einzig und allein um die Deckung der ausbleibenden Strabs-Beträge gehe oder um den defizitären Haushalt der Stadt insgesamt.
Bürgermeisterin Ramona Schumann räumte ein, dass es der AG Haushaltskonsolidierung nicht gelungen ist, einen Weg zur Abschaffung der Stabs zu finden. Sie betonte, dass der Ratsbeschluss vom 30. Januar solange keine Gültigkeit besitze, bis eine Aufhebungssatzung beschlossen sei. Mit anderen Worten: aktuell müssten die Anlieger Beiträge zahlen, wenn ihre Straße saniert wird.
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