Straßenausbausatzung: BI und VWE schreiben offenen Brief
Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Straßenausbausatzung in Pattensen sowie der Verband Wohneigentum (VWE), Ortsverband Pattensen, haben Bürgermeisterin Ramona Schumann sowie allen Mitgliedern des Rates einen offene Brief geschrieben, den der LeineBlitz nachfolgend ungekürzt veröffentlicht.
PATTENSEN.
Sehr geehrte Frau Schumann, sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
nach der Ratssitzung vom 8. Oktober 2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass die Anlieger der Straße "Neuer Weg" zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden können. Sei es, weil die Kommunalaufsicht die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) per Anordnung wieder einsetzt oder weil der Rat seinen Beschluss vom Januar nicht umsetzt. In jedem Fall ist dies eine völlig andere Situation als im Juni 2020, als der 1. Stadtrat mit Hinweis auf den Ratsbeschluss zur Abschaffung der Strabs in der Anliegerversammlung versicherte, dass die Anlieger des "Neuen Weges" auf keinen Fall zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden. Mit der neuen Situation in Bezug auf die Strabs ergibt sich für die Anlieger des "Neuen Weges" ein Rechtsanspruch, der im Juni wegen des Abschaffungsbeschlusses noch nicht relevant war.Nach § 6b Abs. 3 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist den voraussichtlichen Beitragspflichtigen spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme die voraussichtliche Höhe ihres künftigen Beitrages sowie die voraussichtliche Höhe ihrer künftigen Vorausleistung, sofern eine solche verlangt wird, mitzuteilen. Den Anliegern wurde bisher noch nichts dergleichen zugestellt, auch wenn diese bereits darum gebeten haben. Demzufolge gehen wir davon aus, dass die Planung für die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. In Anbetracht der unklaren Situation bei der Strabs halten wir deshalb ein Moratorium bei der Straßengrundsanierung (nicht bei der Straßenunterhaltung) und hier insbesondere bei den beiden Straßen "Neuer Weg" und "Grünes Tal" für angebracht. Mit einem Moratorium wird der zurzeit bestehende Zeitdruck für eine Entscheidung über die Strabs genommen. Die Zeit sollte auch genutzt werden, die bestehende Strabs an die seit November letzten Jahres geänderte Rechtslage des § 6b NKAG anzupassen, unabhängig davon, ob es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Aufhebung der Strabs kommt.Wir von der Bl und vom Verband Wohneigentum (VWE) sind gerne bereit, Ihnen unsere Vorstellungen über das weitere Verfahren zu erläutern.
BI gegen STRABS und VWE
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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