Pattensen
Dienstag, 08.12.20 - 12:50 Uhr

"Die Bürgerinitiative ist nicht informiert worden"

Prof. Dr. Claudia Osburg im Gespräch mit dem Leineblitz

Prof. Dr. Claudia Osburg zählt in Pattensen zu jenen Bürgern, die von der Straßenausbausatzung betroffen sind.R. Kroll

Professor Dr. Claudia Osburg hat in Pattensen ihre Kindheit und Jugend verbracht und lebt seit knapp 15 Jahren mit ihrer Familie erneut in ihrem Elternhaus am Neuen Weg. Sie kennt die Probleme der Nachkriegsgeneration, die sich im Neuen Weg Häuser abgespart haben, deren Existenz nun auf dem Spiel steht. Sie ist Mitglied der Bürgerinitiative (BI) für die Abschaffung der Straßenausbausatzung (Strabs). Gegenüber dem LeineBlitz steht sie Rede und Antwort zu den Problemen dieser inzwischen leidigen und emotionalen Angelegenheit.

PATTENSEN. 

Frau Dr. Osburg, Sie sind erzürnt darüber, dass der Rat der Stadt seinerzeit fast einstimmig für die Abschaffung der Strabs gestimmt hat und die Stadtverwaltung nun diesen Entschluss rückgängig machen will? Auch aus der SPD-Ratsfraktion sind Bedenken in Bezug auf die Gegenfinanzierung aufgekommen.

 

Die Bürgermeisterin und der Rat tragen große Verantwortung und es ist schwierig, immer für alle gute Entscheidungen zu treffen. Die Bürgermeisterin hat in Pattensen viele Großprojekte umgesetzt und sich für die Stadt eingesetzt. Dennoch hört man immer wieder, dass die Transparenz gegenüber Interessensgruppen nicht gegeben ist, wie jüngst der Schulstandort Jeinsen gezeigt hat. Ich möchte gleich vorweg stellen: ob die Strabs abgeschafft werden kann oder nicht, ist ein komplexes Problem. Aber das war dem Rat von Anfang an bekannt, und was ich kritisiere ist der Wortbruch der SPD-Ratsfraktion. Sie steht nicht zu ihrem Wort und schafft hinter dem Rücken der Bürger etwas ab, dem sie zugestimmt hat, ohne dafür zu kämpfen. Bei allem Respekt vor dem Amt bin ich erzürnt über den Umgang mit den Bürgern der Stadt. Die Stadt weiß, dass es eine Bürgerinitiative für die Abschaffung der Strabs gibt. Wurde noch Anfang des Jahres fast einstimmig vom Rat der Stadt votiert, dass die Stabs bei Gegenfinanzierung abgeschafft werden soll, so wurde der Versuch gestartet, diesen Beschluss zu kippen. Keiner aus der BI wurde informiert und würden wir nicht geahnt haben, dass wir der Stadt misstrauen müssten, wäre der Beschluss hinter unserem Rücken durchgesetzt worden. Wertschätzende Kommunikation sieht anders aus. Ich würde mir wünschen, in einer Kleinstadt wie Pattensen Stabilität durch die Kommunalpolitik zu bekommen.  

 

Sie sind selbst betroffen als Anlieger der Straße Neuer Weg. Gibt es seitens der Stadtverwaltung schon eine Kostenbeteiligung oder Kostenschätzung für die Anlieger?

 

Im März 2019 hatten wir bei der Stadt schriftlich um Auskunft bezüglich der Kostenbeteiligung gebeten. Der Erste Stadtrat sicherte uns in Vertretung der Bürgermeisterin zu, die betroffenen Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 14. März 2019 im Rahmen einer Anliegerversammlung über die beitragsrelevanten Fragen zu informieren. Bis heute hat es diese Informationen nicht gegeben. Das Problem des Neuen Weges ist ein ganz Besonderes, das die Stadt ignoriert: die eine Seite der Eigentümer hat Zufahrt von der Göttinger Straße und wird deshalb angeblich nicht beteiligt. Einem anderen Großteil der Eigentümer hat der Erste Stadtrat bereits 2019 mitgeteilt, sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen, auch wenn die Grundstücke direkt an den Neuen Weg anschließen, die Grundstücke nur über diesen erreichbar sind und die Straße maßgeblich durch den damaligen Bauträger ruiniert wurde. Der Sanierungsabschnitt würde wenige Zentimeter vor deren Straßenabschnitt enden. Der Erste Stadtrat teilt den Neuen Weg in eine zwei-Klassengesellschaft und sät in eine Straße mit toller Nachbarschaft Unfrieden.

 

Warum sollen Ihrer Auffassung nach einige Verursacher ausgenommen werden?

 

Steuerliche Geheimnisse - so ließ der Erste Stadtrat auf der Ratssitzung im November 2020 verlauten. Auf einer anderen Sitzung hingegen hat er klargestellt, dass jedes Grundstück, das an den Sanierungsteil des Neuen Weges angrenzt, auch an den Kosten beteiligt wird. Was dürfen wir glauben? Die Kosten sind übrigens um 100 Prozent gestiegen.

 

Können Sie Zahlen nennen?

Zählen wir die Eigentümer zusammen, die zahlen müssen und teilt die Summe, die auf uns zukommen wird, durch die Anzahl der wenigen Eigentümer, dann sind wir bei 40 000 bis 60 000 Euro für ein Grundstück von 700 Quadratmeter mit einem Haus aus den 1970er Jahren. Die Stadtverwaltung ignoriert unsere berechtigten Ängste nicht nur, sondern stellt uns Tabellen mit Durchschnittswerten über Eigentümerkosten zur Verfügung. Hält sie uns für so inkompetent? Und wenn die von uns vermuteten Beitragszahlen nicht stimmen, warum kommt sie unserer Bitte von vor 21 Monaten nach einer begründeten Kosteneinschätzung nicht nach? Drei Monate vor Baubeginn sind die Anwohner über die auf sie zukommenden Summe zu unterrichten. Für Herbst 2020 wurde der Bau angekündigt, wir warten und warten.

 

Könnten Ihrer Einschätzung nach die Kosten noch einmal um das Doppelte steigen?

 

Wir müssen die Straße nicht mit der Elbphilharmonie vergleichen, um zu wissen, dass Kosten explodieren können. Wie verbindlich ist die Zusage, die wir bekommen werden? Wer aus dem Neuen Weg muss verkaufen, weil eben mit kleinen Renten und Rücklagen die Kosten nicht gezahlt werden können? Das alles sind Sorgen der Bürger, die durch Corona zum Teil Jobs verloren und Existenzängste haben.

 

Während der Ratssitzung im November hat der Erste Stadtrat Axel Müller seine Aussage vom Frühjahr, die Anlieger würden nicht zur Kostenbeteiligung bei der Straßensanierung herangezogen, relativiert mit den Worten, es sei jetzt eine neue Situation eingetreten, die im Frühjahr nicht vorauszusehen war. Können Sie dem folgen?

 

Ja und nein. Ja, ich kann ihm folgen, dass eine in Teilen eine gesonderte Situation eingetreten ist, weil die Stadt durch den Beschluss zu Laatzen, die die Strabs abschaffen wollten, verunsichert ist. Und nein, ich kann ihm nicht folgen, weil die Situation gegenüber dem Frühjahr absolut keine andere ist. Die Stadt war auch damals hoch verschuldet und die Schulden waren bekannt. Dass die Genehmigung des Haushalts nicht einfach werden wird, war kein Geheimnis. Sie haben Kompensationen von etwa 250 000 Euro gesucht, um die Strabs abschaffen zu können. Mit einem Veto der Kommunalaufsicht müssen und mussten sie sowohl damals als auch heute rechnen, wenn sie an der Abschaffung festhalten.

 

Nun gibt es eine fraktionsübergreifende Gruppe des Rates, die fundierte und realistische Kompensationsmöglichkeiten im großen Rahmen gefunden hat, mit denen die Abschaffung der Strabs realisierbar wäre.

 

Ja, aber SPD ignoriert nicht nur die Möglichkeit, einen kleinen Teil der Summe für die Strabs zu verwenden, sondern auch uns Bürger und ihr Wort, die Strabs abschaffen zu wollen

 

Sie haben den Rat der Stadt Pattensen in Ihrem Leserbrief kritisiert, weil er in Sachen Abschaffung der Strabs Ihrer Auffassung nach Liquiditätsengpässe in der Stadtkasse vermischt: Könnten Sie das etwas genauer formulieren.

 

Der Rat hatte fast einstimmig beschlossen, die Strabs zum 1. Januar 2021 abzuschaffen, sofern Kompensationen für die Satzung gefunden werden. Uns wurde zugesichert, dass diese Einsparung gefunden werden können und die Bürgermeisterin und der Erste Stadtrat verkündeten in aller Öffentlichkeit, dass wir Anwohner sicher sein könnten, dass unter dieser Regierung die Strabs abgeschafft werden würde. Die nichtöffentliche Arbeitsgemeinschaft Haushaltskonsolidierung unter dem Vorsitz der Bürgermeisterin hat bis November nicht einen Cent gefunden, der zur Abschaffung dienen könnte. Hatte die AG keinen Überblick über den Haushalt? Wusste sie nicht, wie verschuldet die Stadt ist? Der Rat in Laatzen hat die Strabs mutig abgeschafft. Die Kommunalaufsicht klagte die Entscheidung jedoch ein, die erste Instanz, die Richter des Verwaltungsgerichts in Hannover, gaben Laatzen Recht, das Oberverwaltungsgerich (OVG) Lüneburg der Kommunalaufsicht. Das Verfahren ist jedoch in absehbarer Zeit noch nicht beendet. In vorauseilendem Gehorsam beruft sich die Stadt Pattensen nun auf diese noch nicht getroffene Entscheidung eines Gerichts im Fall Laatzen, der nur bedingt mit jenem in Pattensen vergleichbar ist. War im Januar von 250 000 Kompensation die Rede, so geht es nun um die komplette Haushaltssanierung.

 

Was stört Sie daran?

 

Von der Bürgermeisterin erhielt ich im November die Nachricht, dass die Stadt nicht nur das laufende Defizit von aktuell etwa drei Millionen Euro ausgleichen soll, sondern mindestens auch eine Rücklage für die Maßnahmen bilden müsse, weil sie angeblich keine Finanzkredite für diesen Zweck aufnehmen dürfe. Streng genommen bedeutet das auch, und das sagt die summarische Prüfung des Oberverwaltungsgerichts, auf die sich die Kommunalaufsicht bezieht, dass auch die Liquiditätskredite abgebaut werden müssen. Inwiefern dieses durchträgt, kann ich allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen. Hier ist sicher der weitere Verfahrensweg abzuwarten, der aber viele Jahren dauern wird. Die Verwaltung und alle Ratsmitglieder, die die Strabs beibehalten wollen, beziehen sich immer wieder auf die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020. Dabei stellt sich die Frage, ob man die Entscheidung des OVG kritiklos übernehmen muss? Die Richter des Verwaltungsgerichts Hannover - auch nicht unbedeutende Juristen - kamen zu einem anderen Ergebnis. Unabhängig davon wird von den Befürwortern der Strabs die Entscheidung des OVG als rechtsetzende Entscheidung angesehen, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.

 

Das OVG hat sich im genannten Beschluss mit den Kassenkrediten und ihrer Bedeutung beschäftigt. Das OVG stellt darin fest, dass Liquiditätskredite (Kassenkredite) Kredite zur Überbrückung des verzögerten Eingangs von Deckungsmitteln sind - soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Sie sollen die Liquidität der Kommunalkasse sichern.

 

Liquiditätskredite werden im Haushaltsplan nicht veranschlagt, sind jedoch auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Sie sind keine Deckungsmittel des Finanzhaushalts. Ergibt sich ein Überschuss der Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit, so wird dieser zur Tilgung von Liquiditätskrediten eingesetzt. Davon ausgenommen ist der dauerhafte Bestand von Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten. Dieser dauerhafte Kassenkredit ist aber nach Feststellung des OVG nicht zu berücksichtigen. Wenn sich die Befürworter der Strabs schon die Entscheidung des OVG zu Eigen machen, dürfen sie die Kassenkredite nicht in ihre Überlegungen einbeziehen. Durch sie wird das Defizit nicht erhöht, sondern nur die Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Eine Forderung des OVG, die Kassenkredite auf Null zu reduzieren, damit die Stabs abgeschafft werden kann, besteht nicht.

 

Glauben Sie, dass es Rat und Verwaltung der Stadt Pattensen gelingen wird, die Strabs abzuschaffen, wenn der Haushaltsplan für 2021/2022 - so in der Ratssitzung beschlossen - vorliegt? Oder halten Sie das nur für eine Augenwischerei?

 

Ob die Strabs abgeschafft wird, ist einzig und allein eine Angelegenheit des Rates. Und hier ist nur eine knappe Minderheit dafür. Der Rat ist allerdings auf Informationen und Vorarbeiten der Verwaltung angewiesen. Hier knirscht es jedoch gewaltig. Mein Eindruck ist, dass die Verwaltung seit den ersten Bestrebungen zur Abschaffung der Strabs eine ablehnende Position eingenommen hat und immer noch einnimmt. Ich könnte es auch Blockade nennen und vermuten, dass es nie ihr Wunsch war, sie abzuschaffen. Sie zieht sich immer auf die Argumentation der Kommunalaufsicht zurück, die sich wiederum auf die Entscheidung des OVG beruft. Die vom Verwaltungsgericht Hannover angeführten Gründe für die Abschaffung der Strabs in Laatzen werden ignoriert. Warum, frage ich mich? Dass sie möglicherweise doch noch vom Bundesverwaltungsgericht (BVG) anerkannt werden könnte, wird gar nicht in Erwägung gezogen. Vorauseilender Gehorsam? Die Ratsmitglieder sind zwingend auf objektive Informationen durch die Verwaltung angewiesen, bekommen sie aber nicht. Ein Beispiel: die Einsparungen bei den Personal- und Sachausgaben werden als unerheblich abgetan und überhaupt nicht beachtet. Dabei hat das sonst stets zitierte OVG festgestellt, dass Straßenausbaubeiträge häufig mit langwierigen und dementsprechend kostenintensiven Rechtstreitigkeiten und einem hohen Personalaufwand sowie die einzelnen Grundstückseigentümer oft erheblich belastende Kosten verbunden sind. Das OVG zumindest hat erkannt, dass nicht nur das Arbeitgeberbrutto des Sachbearbeiters eingespart wird, sondern alle Kosten, die mit der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der Zuarbeit zur Berechnung der Beiträge verbunden sind. Zudem gehören alle Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen dazu.

 

Sollte die Strabs weiter Bestand haben, würden Sie beziehungsweise die BI weiter um die Abschaffung der Strabs kämpfen?

 

Ja, es gibt Überlegungen in diesem Fall mit einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid für eine Aussetzung aller Straßenausbaumaßnahmen bis Ende 2021 herbeizuführen. Damit soll erreicht werden, dass sich der in 2021 neu gewählte Rat noch einmal mit der Strabs beschäftigt. Dann haben auch die Bürger die Möglichkeit, ihre Wahlentscheidung mit den Aussagen der Parteien und Gruppierungen zu diesem Thema abzugleichen. Wir werden alle Wege und Rechtsstreits in Anspruch nehmen, die möglich sind und der Verband der Wohneigentümer unterstützt uns exzellent. Auch die CDU und die UWG machen sich sehr stark für die Abschaffung, zeigen Rückgrat und Entschlossenheit. Die nächsten Wahlen werden kommen, und ich bin sicher, ich bin nicht die einzige Bürgerin, die Wortbrüche nicht mag. Gerade in Zeiten wie diesen, wo Demokratie nicht groß genug geschrieben werden kann, nimmt uns die Pattenser Politik das Vertrauen in die Demokratie. Letztendlich können wir das aber über Wahlen steuern.  

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