Verwaltung gibt Hinweise zum Umgang mit Herbstlaub und zur Straßenreinigung
PATTENSEN.
Herbstzeit ist Laubzeit. Wer muss die Blätter vom Gehweg fegen und was mache ich mit dem Laub? So schön es auch aussieht, wenn jetzt im Herbst bunte Blätter von den Bäumen fallen: Auf dem Boden werden sie bei Nässe zur Gefahr für Fußgänger und Radfahrer. Feuchtes Laub bildet eine rutschige Schicht.
"Als besonders ärgerlich empfinden es viele Menschen, wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft. Doch niemand kann die Verursacher in die Pflicht nehmen", erläutert Mathias Greve, der zuständige Sachgebietsleiter. Es gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen. Da die Reinigungspflicht der öffentlichen Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstückenbis zum Kreuzungspunkt der Mittellinie, sowie die Gehwege, Gossen, Radwege, gemeinsame Rad- und Fußwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen per Straßenreinigungsverordnung an die Eigentümer/Eigentümerinnen der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke oder der ihnen gleichgestellten Personen übertragen ist, sind diese für die Beseitigung des Laubes zuständig.
Beseitigung heißt in diesem Fall jedoch nicht, dass das Laub auf die Straße, auf die öffentliche Grünanlage, in die Gosse, zu den Nachbarn oder ähnliches gefegt wird. Beseitigung heißt: Aufsammeln und Entfernen. Dafür bieten sich unterschiedlich Möglichkeiten an: Wertstoffhof, Grüngutannahmestelle, Biotonne/Biosack/Laubsack der aha, Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover oder, falls vorhanden, der eigene Kompost.
Einen Tipp hat Anja Peckmann als zuständige Sachbearbeiterin noch: "Das gesammelte Laub kann auch im eigenen Garten unter Bäumen und Hecken verteilt werden. Einerseits bietet es dort Tieren ein Überwinterungsquartier und andererseits entsteht daraus im Frühjahr ein natürlicher Dünger."
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