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Dienstag, 25.01.22 - 09:01 Uhr

Polizei fasst Kupferkabel-Diebe auf frischer Tat

RETHEN. 

In der Nacht von Sonntag auf den gestrigen Montag, gegen 2.30 Uhr, meldete ein Zeuge der Polizei, dass er zwei Täter soeben dabei beobachtete, wie sie offensichtlich unberechtigt das Tor zum Grundstück der Avacon Netz GmbH in Rethen hochstemmten und sich nun auf dem Avacon Grundstück aufhalten würden.

 

Einen weiteren Täter, so der Zeuge, konnte er am Rande des Grundstückes an einem dortigen Zaun sehen. Dieser hielt augenscheinlich "Schmiere".Beim Eintreffen mehrerer vor Ort eingesetzter Funkstreifenwagenbesatzungen ergriffen die Beschuldigten sofort die Flucht.

 

Im Rahmen der Absuche des Tatortes konnten zwei der drei Täter (35 und 36 Jahre alt) festgenommen werden.Während der Festnahme eines der Täter sperrte dieser sich gegen die Festnahme. Es musste Pfefferspray eingesetzt werden.

 

Der dritte Täter konnte sich trotz des Einsatzes des Polizeihubschraubers und Einsatzes der Diensthundestaffel sowie weitere vor Ort eingetroffener Polizeibeamten durch Flucht der Festnahme entziehen.

 

Bei der Inaugenscheinnahme des Tatortes wurde festgestellt, dass auf dem in Rede stehenden Grundstück diverse Kupferdrahtrollen deponiert waren.Inwieweit Rollen (Durchmesser von 1 Meter beziehungsweise 2,08 Meter, Gewicht 415 Kilogramm beziehungsweise 2,8 Tonnen) bereits entwendet wurden, kann zurzeit nicht gesagt werden.

 

Der 35-jährige Täter ist mit einem festen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemeldet und bereits einschlägig wegen Diebstahls von Kupferkabeln strafrechtlich in Erscheinung getreten.Gegenüber der Polizei gab er an, dass er nur einmal habe gucken wollen. Er habe jedoch kein "Zapzarap" begangen.

 

Sein Mittäter ist in Deutschland nicht mit einem festen Wohnsitz gemeldet. Gegen ihn liegen bislang keine polizeilichen Erkenntnisse vor. Nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover wird der Täter, der über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, am heutigen Dienstag dem sogenannten "Beschleunigten Verfahren" zugeführt. Ob gegen den anderen Täter U-Haft angeregt wird, obliegt ebenfalls der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover. Sie wird ebenfalls heute hierüber eine Entscheidung treffen.

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