Pattensen
Donnerstag, 07.04.22 - 11:19 Uhr

Straßenausbausatzung: Aufatmen in Pattensen

Landtag stärkt Selbstverwaltung der Gemeinden zur Abschaffung der Satzung

Der Landtag in Hannover hat am 22. März beschlossen, dass die Stadt Pattensen - wie auch Laatzen .- die Straßenausbausatzung (Strabs) abschaffen dürfen, auch ohne Gegenfinanzierung.

PATTENSEN. 

Der Landtag stärkt die Selbstverwaltung der Gemeinden zur Abschaffung der Strabs: Der Streit über die Abschaffung der Strabs zwischen der Region Hannover und den Städten Laatzen und Pattensen wurde vom niedersächsischen Landtag am 22. März mit einer Ergänzung des § 111 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zugunsten der beiden Städte entschieden.

 

Sowohl Laatzen als auch Pattensen hatten die Strabs abgeschafft, obwohl in beiden Städten der Haushalt nicht ausgeglichen war und sie bei Straßenausbaumaßnahmen auf Kredite angewiesen sind. Die Region Hannover als Aufsichtsbehörde hatte daraufhin die Wiedereinsetzung der Stabs angeordnet. Sie begründete die Maßnahme damit, dass vor einer Kreditaufnahme andere Finanzierungsmöglichkeiten - in diesem Fall Straßenausbaubeiträge - zwingend zu erheben seien. Beide Städte haben gegen diese Anordnung Klage eingereicht.

 

Der Landtag hat auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, den folgenden 2. Satz als Ergänzung in § 111 Abs. 6 NKomVG einzufügen: "Einmalige und wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen zählen nicht zu den anderen Finanzierungsmöglichkeiten." Ihren Antrag haben die beiden Fraktionen unter anderem folgendermaßen begründet: Das Entscheidungsprivileg der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte umfassend gelten. Mit der Ergänzung des § 111 Abs. 6 NKomVG wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Finanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein.

 

Auf die Anfrage des Verbandes Wohneigentum Pattensen (VWE) und der Bürgerinitiative (BI) bei der Stadt Pattensen über den aktuellen Stand im Rechtsstreit wurde  mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme des Rechtsanwalt der Stadt Pattensen gewartet wird. "Nach Eingang dieser Stellungnahme wird uns die Stadt darüber informieren. Mit dieser Ergänzung des NKomVG wird nach unserer Auffassung ausdrücklich klargestellt, dass die Anordnung der Region Hannover keine Rechtsgrundlage hat und zurückzunehmen ist. Die Beschlüsse zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzungen in Laatzen und Pattensen sind somit rechtmäßig und gelten.", betonen Karl-Heinz Schieweg (Vorsitzender des VW Pattensen) und Prof. Dr. Claudia Osburg (BI gegen Strabs Pattensen) übereinstimmend.   

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