Neue Härtefallhilfe für Unternehmen, die stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind
PATTENSEN.
Das Land Niedersachsen bietet mit der "Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen" eine Unterstützung für die Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger, das heißt zum Beispiel Gas, Strom, Öl, Pellets oder auch Flüssiggas, ab.
Welche Unternehmen können Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen. Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 unter dem verfügbaren am 1. Juli 2022gelegen haben. Die maximale Förderung ist auf 500 000 Euro begrenzt. Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Gunnar Kothrade, Wirtschaftsförderer der Stadt Pattensen verdeutlicht die mögliche Förderung an einer Beispielrechnung: Unternehmen XYZ GmbH hatte im 2. Halbjahr 2021 einen Gasverbrauch in Höhe von 50 000 Euro. Im 2. Halbjahr 2022 betragen die Kosten nun 153 000 Euro. Als zuwendungsfähige Kosten würden im Beispiel 50 000 Euro übrigbleiben. Bei einer 80-Prozent--Förderung würde das Beispielunternehmen einen Zuschuss von 40 000 Euro erhalten. Kothrade begrüßt, dass das Land Niedersachsen ein Hilfspaket für Betriebe geschnürt hat. Allerdings ist die Höhe der Förder-Aufgreifschwelle für ihn nicht nachvollziehbar. "Es gibt keinen Betrieb, der doppelte Energiekosten einfach so, ohne Einschnitte, wegdrücken kann, kritisiert er.
Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 über das Antragsportal der NBank möglich. Einzelheiten zum Programm und ein FAQ zur Antragstellung werden in Kürze auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank veröffentlicht. Pattenser Betriebe können sich bei Fragen rund um das Förderprogramm gerne an Gunnar Kothrade unter der Telefonnummer (0 51 01) 10 01 102 oder Kothrade@pattensen.de wenden. Kothrade empfiehlt den Gewerbetreibenden sich möglichst zeitnah an die Energieversorger zu wenden und sich die Abrechnungen für das zweite Halbjahr 2021 und 2022 ausstellen zu lassen.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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