Sarstedt
Donnerstag, 19.01.23 - 12:38 Uhr

Maskenpflicht im Rathaus entfällt am 1. Februar

Wieder gewohnte Öffnungszeiten

SARSTEDT. 

Die Stadt Sarstedt hebt die Corona-Maßnahmen für das Rathaus auf. Der Zugang zum Rathaus ist damit vom 1. Februar an wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig, wird aber auch weiterhin empfohlen, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für das Standesamt (Telefon 0 50 66-805 25) sowie für die Hilfe und Beratung für Asylbewerber (Telefon 0 50 66 805-66). Zum 1. Februar wird darüber hinaus auch die Maskenpflicht aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Besucher wie auch für die Mitarbeitenden. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist selbstverständlich auch weiterhin möglich. Dies gilt auch für das Bürgercenter.

 

Das Bürgercenter der Stadt Sarstedt ist wie bereits gewohnt im freien Zugang zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag, Dienstag und Freitag von neun Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16 Uhr. Mittwoch und Donnerstag von neun Uhr bis 12:30 Uhr. Nur nach vorheriger Terminabsprache ist darüber hinaus das Bürgercenter Donnerstag nachmittags von 13:30 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Terminabsprache für Sonnabendvormittag in der Zeit von neun Uhr bis zwölf Uhr. Die nächsten Sonnabendtermine sind am 28. Januar, 4. Februar und 18. Februar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Bürgercenter maximal sechs gleichzeitig externe Besuchende Einlass nehmen dürfen.

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