Sarstedter Geschichtskreis veröffentlicht neuen Newsletter
Bereits zum 21. Mal erscheint der neue Newsletter des Sarstedter Geschichtskreises mit interessanten Geschichten von früher oder Erinnerungen aus einer "alten" Zeit. In der neuen Ausgabe beschäftigten sich Rainer Scholz und Ulrike Mellin mit der Gebietsreform, die am 1. März 1974 in Kraft trat.
SARSTEDT.
Die Anzahl der selbstständigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hat sich verringert. Die niedersächsische Gemeinde Barrien hörte auf zu existieren. Sie gehörte wie zwölf weitere einst autonome Gemeinden zur Stadt Syke. Wie Barrien erging es auch der Gemeinde Neuenkirchen. Die Liste ließe sich fast endlos fortsetzen. Der Grund dafür: Am 1. März 1974, also vor 50 Jahren, trat der erste Teil der großen niedersächsischen Kreis- und Gebietsreform in Kraft. Zuerst verloren viele Kleinst- und Kleinkommunen ihre Eigenständigkeit. Knapp dreieinhalb Jahre später, zum 1. August 1977, folgte die Kreisreform. Damit war im damals und heute flächenmäßig zweitgrößten Bundesland ein Verfahren abgeschlossen, dessen erste Diskussionen bis in die 1960er Jahre zurückreichten. In Niedersachsen begann die Diskussion im Prinzip mit dem 30. März 1965. Damals wurde der Innenminister Otto Bennemann (SPD) damit beauftragt, eine Sachverständigenkommission zu berufen. Diese sollte "unter dem Gesichtspunkt optimaler Leistungsfähigkeit Vorschläge für eine Verbesserung der Verwaltungsstrukturen des Landes Niedersachsen, vorwiegend für eine kommunale Gebietsreform und Neuordnung der Regierungs- und Verwaltungsbezirke" erarbeiten. So steht es in einer Information des Ministeriums in Hannover. Und: "Es bestand grundsätzlich Einvernehmen bei den politisch Verantwortlichen, dass eine Gebietsreform Not tut, denn Niedersachsen hatte sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg vordringlich mit Fragen des Wiederaufbaus, der Eingliederung der Vertriebenen, der wirtschaftlichen Gesundung und nicht zuletzt mit Problemen seiner inneren Einheit zu befassen."Mehr als drei Jahre später präsentierte die Sachverständigenkommission ein abschließendes Gutachten. Dieses sollte als "Weber-Gutachten1" von 1969 in die niedersächsische Geschichte eingehen. Der Tenor: Vor allem die ländlichen Gemeinden seien den Ansprüchen der Zeit nicht mehr gewachsen. Dies sollte sich ändern, indem die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Kreise unter anderem durch definierte Mindestgrößen verbessert werden - u. a. eine Mindest-Einwohnerzahl. Am 9. Februar 1971 fasste der Niedersächsische Landtag auf der Basis des Gutachtens eine Entschließung. Diese war maßgeblich für die kommenden Jahre beziehungsweise für die weitere Entwicklung. So sollte die Neugliederung der Gemeinden bis zum Jahr 1974 abgeschlossen sein.
Das und viel mehr ist im neuen Newsletter zu lesen. Alle bisher erschienen Newsletter sind zu finden unter Stadt Sarstedt (Archiv).
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