Bußgeld für Verkaufspersonal
Bereits im vergangenen Jahr haben der Ortsbeauftragte des THW Sarstedt, Dr. Christian Rathke, und der Leiter des Polizeikommissariats Sarstedt, Erster Polizeihauptkommissar Rainer Kahr, eine Vereinbarung darüber geschlossen, zukünftig im Bereich des Jugendschutzes gemeinsame Testkaufaktionen durchzuführen. Als Testkäufer werden dabei Jugendliche im Alter zwischen zwölf bis 17 Jahren aus der Jugendgruppe des THW eingesetzt, die von den THW-Jugendbetreuern sowie von Polizeibeamten begleitet werden.
SARSTEDT.
An jeder Aktion nahmen neun bis zwölf jugendliche Testkäufer teil. Die Testkaufversuche fanden in der Stadt Sarstedt sowie den Gemeinden Algermissen, Giesen, Harsum und Nordstemmen statt.
Die Testkäufer versuchten dabei in Einzelhandelsgeschäften, Märkten, Tankstellen, Spielhallen und Kiosken Alkohol, Tabakwaren und Schriften oder Medien mit einer Altersbeschränkung zu erwerben, sich in Spielhallen aufzuhalten, an Glücksspielen teilzunehmen oder in Gaststätten alkoholische Getränke zu bestellen.
Silvester wurde auch versucht pyrotechnische Gegenstände zu kaufen. Bisher fanden zwei Testkaufaktionen am 30. Dezember und am 2. Februar statt. Bei der Aktion einen Tag vor Silvester wurden 26 Kaufversuche durchgeführt. Es gelang den Jugendlichen leider in 16 Fällen, Alkohol, Tabakwaren sowie Pyrotechnik zu erwerben. Gegen das Verkaufspersonal wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, wobei das Bußgeld für einen Ersttäter 200 Euro beträgt.
Die Ahndung erfolgt dabei durch den Landkreis Hildesheim. Nach diesem schlechten Ergebnis wurde zeitnah am 02.02.2015 wieder eine Aktion durchgeführt. Diesmal wurden bei 37 Kaufversuchen in 13 Fällen Alkohol und Tabakwaren erworben und in zwei Fällen wurde der Aufenthalt in einer Spielhallen gestattet. Insgesamt wurden 15 Ordnungs-widrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch dieses Ergebnis mit einer Beanstandungsquote von etwa 41 Prozent ist noch viel zu hoch, so dass zeitnah weitere Aktionen folgen werden. Die Zusammenarbeit hat das Ziel, dass alsbald nur noch wenige oder gar keine Kaufversuche mehr gelingen. Jugendliche haben auch noch andere Gelegenheiten sich alkoholische Getränke zu verschaffen. So können ältere - dann Erwachsene - die Getränke legal erwerben und wiederum illegal an die Jugendlichen abgeben.
Der Alkohol kann aber auch im Elternhaus beschafft werden. Es sind auch noch andere Szenarien denkbar. Wenn durch die Aktionen der Zugriff auf alkoholische Getränke verhindert oder erschwert werden kann, wurde das Ziel erreicht.
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