Sechs Monate Jugendhaft ohne Bewährung
Die Angeklagten hatten am 18. Januar 2015 gegen 20.45 Uhr das Schiebefenster zu einem italienischen Eiscafé in Laatzen mit einem Schraubenzieher öffnen und in das Ladengeschäft einsteigen wollen. Wegen eines vorbeigehenden Fußgängers gaben die Angeklagten dann die weitere Tatausführung auf.
Hannover.
Der Angeklagte Ugur B. sitzt in anderer Sache wegen sechs Einbruchsdelikten in U-Haft, am 11. Juni versuchte er wie berichtet nach einem Verhandlungstermin in dieser Sache mit einem erheblichen Angriff auf einen Justizwachtmeister zu fliehen, was jedoch sehr schnell unterbunden werden konnte.
Während die übrigen Angeklagten zu Erziehungsmaßregeln und jeweils 40 Stunden Hilfsdiensten verurteilt wurden, wurde der Angeklagte Ugur B. zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Jugendrichter Detlef Süßenbach stellte fest, dass dem Angeklagten Ugur B., obwohl er erstmals zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde, aufgrund seiner persönlichen Entwicklung keine positive Sozialprognose gestellt werden könne. Dieses habe er eindrucksvoll auch am 11. Juni unter Beweis gestellt, als er einen Wachtmeister körperlich im Gericht angriff und versuchte zu fliehen.
Der Angeklagte Ugur B. hat sich derzeit noch mit vier weiteren Anklagen auseinanderzusetzen, daneben läuft auch noch das Ermittlungsverfahren wegen der Gefangenenbefreiung im Gericht.
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
informiert werden? ->>> KLICKE "GEFÄLLT MIR"!