Geschwindigkeitsbegrenzung in Ruthe?
SARSTEDT.
Friedhelm Prior, Kreistagsabgeordneter und CDU-Ratsmitglied in Sarstedt, will Klarheit in der Frage, ob Landrat Wegner die vom Ortsrat Ruthe geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Bushaltestelle und der Einfahrt in den Hopfenberg nun anordnen will oder nicht. Sollte der Landrat eine solche Anordnung weiterhin ablehnen, so fordert der Abgeordnete dafür eine nachvollziehbare Begründung. Denn nach seiner Auffassung ist die Geschwindigkeitsbeschränkung gerechtfertigt, wenn nicht sogar geboten. An der genannten Stelle bestehe, so Prior, aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage, die im Sinne von § 45 StVO das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leben und Gesundheit erheblich übersteige.
Zur Frage behördlicher Maßnahmen bei einer solchen Gefahr hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil 2010 geäußert: "Zudem ist zu berücksichtigen, dass es bei Verkehrsbeschränkungen und -verboten im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO regelmäßig ...um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und bedeutende Sachwerte geht. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts ist jedoch, wenn derart hochrangige Rechtsgüter betroffen sind, ein behördliches Einschreiten bereits bei einer geringeren Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zulässig und geboten."
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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