Land fördert kleinere Kultureinrichtungen – Anträge können ab sofort gestellt werden
REGION.
Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit: "Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue Eigenproduktionen im Jahr haben", erklärt die für Laatzen und Pattensen zuständige SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Silke Lesemann zum Verfahren.
Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5000 und 50 000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. "Wer den Antrag stellt, muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen angehören", sagt Lesemann.
Anträge können ab sofort im Internet unter www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/investitionsprogramm/login.php gestellt werden. Förderung für das Jahr 2017 muss bis zum 15. Juni beantragt werden, Zuschüsse für 2018 bis zum 15. September. Lesemann: "Die Finanzmittel für dieses Förderprogramm hat die rot-grüne Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018 bereitgestellt. Kultur in den ländlichen Regionen Niedersachsens bietet ein vielfältiges Angebot und stärkt das Angebot dort. Deshalb haben die Regierungsfraktionen diesen Schwerpunkt gesetzt."
Hemmingen, Laatzen, Pattensen und Sarstedt
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